RV Bücking erläutert die Vorlage und den Sachverhalt.

RM Redelfs schwebt die Idee einer Abgabensatzung für Baumeigentümer vor. Aus den Einnahmen könnten sodann die Schäden behoben werden. Es erscheint gerechter alle an den Kosten zu beteiligen, als einen einzigen Eigentümer diese immensen Kosten aufzuerlegen.

Diese Idee umzusetzen wird als nicht realistisch eingeschätzt.

RM Bauer weist auf die Hinweise eines Sachverständigen hin, nach dem es durchaus möglich ist, die Wurzeln eines Baumes zu lenken. Dem steht die Aussage entgegen, dass dies nur bei jungen Bäumen möglich ist, aber nicht bei altem Baumbestand.

RM Schreiber spricht konkret die Ecke Süderloog an und stellt fest, dass die Schäden durch die Wurzeln entstanden ist und plädiert für die Fällung der Bäume an dieser Stelle. Der Mehraufwand bei Erhaltung der Bäume und die Maßnahmen hierfür belaufen sich auf € 20.000,00. Er sieht das Problem in 5 Jahren wieder auftreten. Will man jetzt eine vernünftige Straße haben, müssen die Bäume gefällt werden.

RM Gerdes begrüsst die Feststellung, dass nicht die E-Karren, sondern die Bäume verantwortlich sind für den Straßenzustand. Hier müsse man allerdings die Grundstücks-und Baumeigentümer unterstützen. Wenn die Öffentlichkeit die Bäume erhalten will, dann sollen auch alle an den Sanierungskosten beteiligt werden, und nicht der jeweilige anliegende Grundstücksbesitzer, so wie es das derzeitige Baumkataster einfordert. RM Germis pflichtet dem bei und merkt an, dass der Baumbestand der Insel enorm sei und es nicht auffalle, wenn nun 2 Bäume fehlen würden, aber dadurch eine sanierte Straße die Konsequenz zur Folge hat.

RM Klasing widerspricht der Darstellung, dass für die Ecke Süderloog ausschließlich die Bäume verantwortlich sein sollen. Hier schlägt eindeutig der E-Karren-Verkehr und der seinerzeit nicht fachgerechte Untergrund der Pflasterung zu Buche. Jedoch ist auch der Meinung, dass hier nicht der einzelne Eigentümer zu den Kosten herangezogen werden kann, wenn die Öffentlichkeit und die Mehrheit den Erhalt der Bäume fordert. In Bezug auf den Süderloog wäre die Möglichkeit der Kappung der Wurzeln im oberen Bereich zu hinterfragen, um die Straße ordnungsgemäß erstellen zu lassen. Sollte dies nicht gehen, plädiere auch er für die Entfernung der Bäume.

Es entsteht eine Diskussion über Einführung von Abgaben, Neugestaltung einer Baumschutzsatzung etc.

VA Seifert berichtet ergänzend von einem aktuellen Schadenfall unter Beteiligung von Baumwurzeln. Hier wurde durch die Wurzeln Gehwegplatten angehoben. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig, indem der Verursacher für die Kosten der Instandsetzung des Gehweges aufkommen muss. Da im vorliegenden Fall die Gemeinde Eigentümer des Baumes ist, muss diese die Kosten übernehmen. (Anmerkung der Verwaltung: Eine Rücksprache hat ergeben, dass der Kommunale Schadensausgleich hier greift, und der Schaden durch die Versicherung abgedeckt werden kann). Im übrigen ist jeder Eigentümer für sich in der Pflicht im Rahmen einer privaten Gebäudehaftpflichtversicherung sich abzusichern.

Im Übrigen muss die Vorgehensweise und Handhabung bezüglich der Bäume vor Beginn der Ausschreibung der Straßensanierung feststehen. Daher ist der TOP auch im BA am 07.02.2013 auf der Tagesordnung, um abschließend zu diskutieren. In der Ende Februar stattfindenden Ratssitzung muss dann der Beschluss erfolgen.

RV Bücking stellt abschließend fest, dass eine neue Baumschutzsatzung einschließlich Gebührensatzung bzw. Kostenregelungen im BA diskutiert und beschlossen werden muss. Folgt man der Rechtsprechung, sind die Eigentümer in der Pflicht.

Somit geht der TOP in den Bauausschuss mit anschließender Beschlussfassung in den RAT.