Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


1) Satzungsbeschluss:


Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB), des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 31.01.2013 die nachfolgende Satzung zur 1.Änderung des Bebauungsplanes „Achter dDiek beschlossen.



§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes „Achter dDiek der Gemeinde Spiekeroog. Der Bereich ist im anliegenden Lageplan 1:5.000, welcher Bestandteil der Satzung wird, gekennzeichnet.


§ 2 Inhalt und Rechtswirkung der Satzung

Durch die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Achter dDiek wird folgende planungsrechtliche Festsetzung hinzugefügt:


Regelung zur Zulässigkeit von Telekommunikations- und Funkmasten

Die Errichtung neuer oder Erweiterung bestandsgeschützter Telekommunikations- oder Funkmasten ist innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Achter dDiek nicht zulässig.


§ 3 Hinweis

Alle anderen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten unverändert weiter.



Spiekeroog, den ………… Bürgermeister



2) Beschluss über die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Achter d' Diek“


Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die nachfolgende Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Achter d`Diek“:









Begründung




zur 1. Änderung des Bebauungsplanes

Achter dDiek““


der

der Gemeinde Spiekeroog


Bebauungsplan der Innenentwicklung

im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Qualifizierter Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB



Inhaltsverzeichnis


1. Grundlagen der Planaufstellung 3


1.1. Aufstellungsbeschluss 3

1.2. Ziele und Zwecke der Planung 3

1.3. Räumlicher Geltungsbereich 3


2. Öffentliche und private Belange 3+4


2.1. Flächennutzungsplan 3

2.2. Ver- und Entsorgung des Plangebiets 3

2.3. Natur und Landschaft 3+4

2.4. Planungsrecht 4


3. Festsetzungen des Bebauungsplanes 4


3.1. Regelung zur Zulässigkeit von Telekommunikations- und Funkmasten 4


5. Verfahrensvermerke 5



1. Grundlagen der Planaufstellung


1.1. Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx die 1. Änderung des Bauleitplans beschlossen.


1.2. Ziele und Zwecke der Planung

Im Bereich des Bebauungsplanes Dorf ist mit Bestandsschutz ein Telekommunikations- und Funkmast der Deutschen Telekom vorhanden. Weiterhin gibt es unter anderem Funkantennen auf dem Betriebswerkstattsgelände der Nordseebad Spiekeroog GmbH. Aufgrund der stetig wachsenden technischen Anforderungen an die Funkübertragungs- und Sendeleistungen haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene Mobilfunkbetreiber an die Gemeinde Spiekeroog gewandt, um einen Standort für das Aufstellen eines Sendemastes zugewiesen zu bekommen.

Das Dorfgebiet wie auch das Bebauungsplangebiet Achter d`Diek liegen im bzw. grenzen an den Kurbereich. Das Aufstellen weiterer Masten und Funkantennen widerspricht der Ursprünglichkeit des Ortsbildes und steht ebenfalls der Sensibilität der Kurgäste im Hinblick auf das Naturerlebnis Spiekeroogs entgegen.

Unter Berücksichtigung vorgetragener Bedenken zur gesundheitlichen Gefährdung der nicht telefonierenden Bevölkerung hat die Gemeinde Spiekeroog der Errichtung eines zentralen Sendemastes außerhalb des Dorfgebietes im Hafenbereich zugestimmt. An diesen Sendemast können die Funkantennen verschiedener Mobilfunkbetreiber angeschlossen werden. Gleichzeitig kann damit die Neuerrichtung zusätzlicher und/oder die Erweiterung bestehender Funk- oder Telekommunikationssendeanlagen untersagt werden.


1.3. Räumlicher Geltungsbereich

Die Lage des Plangebietes im Raum und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1:5.000 als Anlage des Satzungstextes zu entnehmen.



2. Öffentliche und private Belange


2.1. Flächennutzungsplan

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog ist nicht erforderlich.


2.2. Ver- und Entsorgung des Plangebiets

Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist sichergestellt.


2.3. Natur und Landschaft

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten in den Fällen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

Dieser Tatbestand trifft für den Bebauungsplan zu, so dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwenden ist.


2.4. Planungsrecht

Anzuwendende Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Bei der Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB ist die BauNVO 1990 in der z.Zt. gültigen Fassung anzuwenden (siehe auch Hinweis auf der Bebauungsplansatzung).


§ 13a BauGBBebauungsplan der Innenentwicklung

Die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 BauGB liegen vor.

Mit dem Bebauungsplan wird eine „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ im Sinne von § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB verfolgt, die der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung dient. Der BPL dient der Steuerung der städtebaulichen Zulässigkeit von Telekommunikations- und Funkmasten.


Die zulässige Größe der bebaubaren Grundfläche beträgt weniger als 20.000 qm. Der Bebauungsplan begründet keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.


Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 2 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB entsprechend. Deshalb wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es wird unmittelbar die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.



3. Festsetzungen des Bebauungsplanes


3.1. Regelung zur Zulässigkeit von Telekommunikations- und Funkmasten


Mit dieser Festsetzung soll geregelt werden, dass in dem Geltungsbereich des BebauungsplanesAchter dDiekkeine Telekommunikations- und Funkmasten errichtet oder vorhanden Anlagen erweitert werden dürfen.





4. Verfahrensvermerke


Diese Begründung hat zusammen mit dem Bebauungsplanr. “1. Änderung des Bebauungsplanes Achter d`Diek” in der Zeit vom 08.10.2012 bis zum 07.11.2012 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

Nach Prüfung der Anregungen und Bedenken hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 31.01.2013 den Bebauungsplan als Satzung und die zugehörige Begründung beschlossen.


Unterzeichnet:



Spiekeroog, den ………………….. ……………………………………

Der Bürgermeister


VA Seifert erläutert die Vorlage und RV Bücking ergänzt, dass es sich hier um die Änderungen hinsichtlich der Sendemasten geht.


Die eingegangenen 9 Stellungnahmen müssen einzeln durch Abstimmung zur Kenntnis genommen werden.


1 – EWE Netz GmbH, Norden

EWE Netz GmbH hat keine Einwände.

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss: Die Stellungnahme wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.



2. Ostfriesische Landschaft, Aurich

Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes bestehen aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege keine Bedenken.

Sollten bei den vorgesehenen Bau- und Erdarbeiten archäologische Kulturdenkmale (Boden- und Baudenkmale) festgestellt werden, sind diese unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde oder der Ostfriesischen Landschaft zu melden.

Es wird auf das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz hingewiesen, wonach der Finder und der Leiter von Erdarbeiten verpflichtet sind, Bodenfunde anzuzeigen.

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss: Die Stellungnahme wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.



3. LGLN Wittmund

Falls eine vermessungs- und katastertechnische Bescheinigung erforderlich sein sollte, ist eineine geometrisch einwandfreie Planunterlage zu beantragen.

(Anmerkung: eine vermessungstechnische Bescheinigung ist nicht erforderlich)

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss: Die Stellungnahme wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.


4. Landkreis Wittmund


Abteilung Planung: Raumordnung/Städtebau

Der Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog entwickelt. DerBebauungsplan nach § 30 BauGB bedarf nach § 10 Abs.2 Satz 1 BauGB keiner Genehmigung, er unterliegt damit keiner aufsichtsbehördlichen Kontrolle.Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan durch die Gemeinde ist nach § 10 Abs.3 Satz 1 BauGB lediglich ortsüblich bekannt zu machen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Sachlage wurde der Plan weder in formellrechtlicher noch in materiellrechtlicher Hinsicht einer Prüfung unterzogen.

Abteilung Wasserwirtschaft

Keine Anregungen und/oder Bedenken.

Abteilung Bauordnungswesen

Keine Anregungen und/oder Bedenken.

Abteilung Umwelt

Keine Anregungen und/oder Bedenken.


Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen und die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.


Beschluss: Die Stellungnahme wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.



5. Polizeiinspektion Aurich

Die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund hat aus verkehrspolizeilicher Sicht keine Bedenken.

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss: Die Stellungnahme wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.



6. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen keine Bedenken.

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss: Die Stellungnahme wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.



7. Industrie- und Handelskammer, Emden

Es werden keine Bedenken oder Ergänzungen angemeldet.

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss: Die Stellungnahme wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.



8. Wehrbereichsverwaltung Nord, Hannover

Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss: Die Stellungnahme wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.



9. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband. Brake

Bedenken werden nicht erhoben.

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss: Die Stellungnahme wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.