Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgesehene Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung wird.

 


Das Gremium folgt dem Beschluss des Bauausschusses, der zum ursprünglichen Beschlussvorschlag den Passus mit aufgenommen hat, dass die Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet ist und Bestandteil der Baugenehmigung wird.