Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 7

Beschlussvorschlag:

Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.

Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Dorf-Teil A, Gestaltungssatzung I § 2 + 3 wird zugestimmt.

 


RV Redelfs erklärt, dass der Bauherr bzw. dessen Architekt von der Idee des Flachdaches weiterhin nicht abgewichen sind. Obwohl die Verwaltung Bedenken gegen eine Ablehnung des Antrages geäußert hat, spricht sie sich weiterhin für eine Ablehnung aus.

 

BM Piszczan ergänzt, dass er bis dato keine Stellungnahme des Landkreises zu diesem Vorhaben erhalten hat.

 

Auf Nachfrage von RM Germis, ob es nicht Alternativlösungen gibt, erklärt RV Redelfs, dass es planerisch möglich wäre ein Satteldach zu errichten, der Architekt dies aus ästhetischen Gründen jedoch ablehnt.