Sitzung: 17.10.2019 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/081/2019
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die
vorgeschriebene Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und
gekennzeichnet werden soll und dies Bestandteil der Baugenehmigung wird.
RM Klasing
berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses. Die vorgetragenen Anmerkungen
wurden mittlerweile vom Architekten nachgebessert, so dass einer Genehmigung
des Rates nichts entgegensteht.
RV Redelfs möchte den Beschlussvorschlag ergänzen, dass die erforderliche Dauerwohnung nachgewiesen werden muss.