Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgeschriebene Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet werden soll und dies Bestandteil der Baugenehmigung wird.

 


RM Klasing berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses. Die vorgetragenen Anmerkungen wurden mittlerweile vom Architekten nachgebessert, so dass einer Genehmigung des Rates nichts entgegensteht.

 

RV Redelfs möchte den Beschlussvorschlag ergänzen, dass die erforderliche Dauerwohnung nachgewiesen werden muss.