Sitzung: 28.11.2019 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/105/2019
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen: - neu ausformuliert –
Der vorliegenden Nutzung
als Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und einer Dauerwohnung als
Hausmeisterwohnung wird unter folgenden Auflagen zugestimmt:
1.
Aufgrund der Erhaltungssatzung sind 2
Dauerwohnungen á 35 qm oder 1 Dauerwohnung, die der Größe von 2 Dauerwohnungen
á 35 qm entspricht zu schaffen.
2.
Die Dauerwohnung/en müssen eindeutig
nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung
werden.
Herr
Koffinke begrüßt grundsätzlich die
Eindeutigkeit der jetzt definierten Dauerwohnung und weist noch einmal darauf
hin, dass der Bebauungsplan nicht im Außenbereich gelte.
Ausschussvorsitzende
Redelfs ist der Ansicht, dass hier immer zwei Dauerwohnungen gewesen seien.
RM
Klasing ist der Meinung, dass die Größe der Dauerwohnung genau festgelegt
werden müsse. Dies solle als Hinweis in der Stellungnahme zur Bauvoranfrage
aufgenommen werden.
Abschließend erläutert BM Piszczan dass der Dauerwohnraum nun nachgewiesen wurde und das Ganze damit genehmigungsfähig sei.