Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen: - neu ausformuliert –

 

Der vorliegenden Nutzung als Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und einer Dauerwohnung als Hausmeisterwohnung wird unter folgenden Auflagen zugestimmt:

1.    Aufgrund der Erhaltungssatzung sind 2 Dauerwohnungen á 35 qm oder 1 Dauerwohnung, die der Größe von 2 Dauerwohnungen á 35 qm entspricht zu schaffen.

2.    Die Dauerwohnung/en müssen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden.

 


Herr Koffinke  begrüßt grundsätzlich die Eindeutigkeit der jetzt definierten Dauerwohnung und weist noch einmal darauf hin, dass der Bebauungsplan nicht im Außenbereich gelte.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs ist der Ansicht, dass hier immer zwei Dauerwohnungen gewesen seien.

 

RM Klasing ist der Meinung, dass die Größe der Dauerwohnung genau festgelegt werden müsse. Dies solle als Hinweis in der Stellungnahme zur Bauvoranfrage aufgenommen werden.

 

Abschließend erläutert BM Piszczan dass der Dauerwohnraum nun nachgewiesen wurde und das Ganze damit genehmigungsfähig sei.