Sitzung: 23.01.2020 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/108/2019
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde und der Landkreis Wittmund erkennen die aus Ihrer
Schulträgerschaft resultierenden Verpflichtungen, für einen reibungslosen
Schulbetrieb zu sorgen, an.
Dazu gehört u. a. auch die Vorhaltung von in Anzahl und Güte passendem
Wohnraum für Lehrer und Bedienstete der Inselschule. Der Wohnraum ist
bestmöglich abzusichern.
Die Schulträgerschaft kann die Wohnraumschaffung und -vorhaltung nur
anerkennen, wenn das Land Niedersachsen seinen entsprechenden Anteil daran
leistet.
RV Redelfs schlägt vor, Herrn Kösters als Elternvertreter der
Inselschule als Redner zu akzeptieren. Der Vorschlag wird von allen
Ratsmitgliedern akzeptiert.
Sie erläutert das Thema der Wohnraumsituation für neue Lehrerinnen und
Lehrer, bzw. Bedienstete der Schule, anhand Diskussion in der Schulausschuss
Sitzung vom 27.11.2019.
Sie erläutert die Zuständigkeit des Landes und des Landkreises, die für
die Wohnraumsituation hauptsächlich zuständig sind. Die Gemeinde wäre nicht an
erster Stelle zuständig, den Wohnraum zu schaffen.
RM Breuer ergänzt, dass ein verlässlicher Schulbetrieb notwendig ist.
Der Gemeinde Spiekeroog wurde bisher noch nicht vom Land für die Schaffung von
Wohnraum geholfen. Daher sollte es keine Einzelfallentscheidungen mehr geben,
sondern es sollte ein Wohnraumkonzept geschaffen werden, um das Thema umfassend
zu lösen.
Ein Ratsbeschluss wäre wichtig, um ein Mandat für die Erarbeitung eines
Konzeptes zu bekommen. Da ein Neubau mit Wohnung ca. 4-6 Jahre dauern würde und
auch Zwischenlösungen notwendig wären, wäre ein Mandat zum jetzigen Zeitpunkt
wichtig.
Die Gemeinde sollte den Landkreis mit in die Verpflichtung nehmen, damit
der Termin im März mit dem Landrat konstruktiv und verpflichtend verlaufen
kann.
Die jetzige Informationsvorlage zu diesem Thema müsse in eine
Beschlussvorlage umgeändert werden.
RV Redelfs bekräftigt, dass das Land und der Landkreis eindeutig in die
Pflicht genommen werden müssten. Ansonsten könne es passieren, dass die
Gemeinde Spiekeroog auch finanziell in die Verpflichtung genommen würde. Dies
würde sie nicht wollen.
Da die Angestellten der Inselschule beim Land angestellt sind, müssten
Werkmietverträge mit dem Landkreis / Land erreicht werden, was bisher
verweigert wurde.
Ohne Werkmietvertrag besteht immer das Risiko, dass die Gemeinde die
Wohnung verlieren würde, wenn sich das Arbeitsverhältnis eines Mieters ändert.
Herr Kösters ergänzt, dass die Landesschulbehörde über die Problematik
informiert ist und das Thema der Werkmietverträge entschieden werden müsse.
RM Warenski erwähnt, dass man sich nicht starr auf die Kostenseite
festlegen solle, sondern mit dem Landkreis im Gespräch bleiben solle.
BM Piszczan merkt an, dass die integrierte Oberschule in der Inselschule
keine Verpflichtung seitens des Landkreises ist.
RV Redelfs erläutert, dass die Gemeinde eine Mitverpflichtung bei der
Umsetzung der Wohnraumschaffung habe, wobei Land und Landkreis in der
Hauptverpflichtung stünden.
Kämmerer Koffinke ergänzt, es dürfe nicht nur die Verwaltung sein, die
Druck aufbaut, sondern auch die Elternschaft.
Ziel müsse sein, dass das Land zur Bebauung zur Verfügung gestellt wird,
Werkmietverträge abgeschlossen würden, sowie günstige Kredite zur Finanzierung
abgeschlossen werden könnten.
RM Breuer ergänzt, dass ein Projektteam gefunden werden müsse, um den
gesamten Prozess zu begleiten. Bis zu einem Neubau müssten
Überbrückungslösungen geschaffen werden.
Hierbei sollte z. B. Wohnraum im ehemaligen Künstlerhaus angefragt
werden.
Es gab seinerzeit einen Ratsbeschluss, der genau das nicht vorgesehen
hat.
RV Redelfs bestätigt, dass die Aufhebung des genannten Ratsbeschlusses
auf die nächste Tagesordnung kommen müsse, damit Wohnraum im ehemaligen
Künstlerhaus für Lehrer und Bedienstete dort geschaffen werden könne.
Diese Lösung kann nur interimsmäßig sein, da ein neuer Wohnbau für
Lehrer und Bedienstete der Gemeinde notwendigerweise geschaffen werden muss.
Herr Kösters ergänzt, man könne auch einen Stellenplan mit der Schule
und der Landesschulbehörde erstellen, damit man den zu schaffenden Wohnraum
besser planen könne.
BM Piszczan stellt die Situation für die jetzige, neue Lehrerin vor, die
zunächst in einem Gemeinde Appartement wohnen und dann ggf. umziehen würde.