Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde und der Landkreis Wittmund erkennen die aus Ihrer Schulträgerschaft resultierenden Verpflichtungen, für einen reibungslosen Schulbetrieb zu sorgen, an.

Dazu gehört u. a. auch die Vorhaltung von in Anzahl und Güte passendem Wohnraum für Lehrer und Bedienstete der Inselschule. Der Wohnraum ist bestmöglich abzusichern.

Die Schulträgerschaft kann die Wohnraumschaffung und -vorhaltung nur anerkennen, wenn das Land Niedersachsen seinen entsprechenden Anteil daran leistet.

 

 


RV Redelfs schlägt vor, Herrn Kösters als Elternvertreter der Inselschule als Redner zu akzeptieren. Der Vorschlag wird von allen Ratsmitgliedern akzeptiert.

Sie erläutert das Thema der Wohnraumsituation für neue Lehrerinnen und Lehrer, bzw. Bedienstete der Schule, anhand Diskussion in der Schulausschuss Sitzung vom 27.11.2019.

Sie erläutert die Zuständigkeit des Landes und des Landkreises, die für die Wohnraumsituation hauptsächlich zuständig sind. Die Gemeinde wäre nicht an erster Stelle zuständig, den Wohnraum zu schaffen.

RM Breuer ergänzt, dass ein verlässlicher Schulbetrieb notwendig ist. Der Gemeinde Spiekeroog wurde bisher noch nicht vom Land für die Schaffung von Wohnraum geholfen. Daher sollte es keine Einzelfallentscheidungen mehr geben, sondern es sollte ein Wohnraumkonzept geschaffen werden, um das Thema umfassend zu lösen.

 

Ein Ratsbeschluss wäre wichtig, um ein Mandat für die Erarbeitung eines Konzeptes zu bekommen. Da ein Neubau mit Wohnung ca. 4-6 Jahre dauern würde und auch Zwischenlösungen notwendig wären, wäre ein Mandat zum jetzigen Zeitpunkt wichtig.

Die Gemeinde sollte den Landkreis mit in die Verpflichtung nehmen, damit der Termin im März mit dem Landrat konstruktiv und verpflichtend verlaufen kann.

 

Die jetzige Informationsvorlage zu diesem Thema müsse in eine Beschlussvorlage umgeändert werden.

 

RV Redelfs bekräftigt, dass das Land und der Landkreis eindeutig in die Pflicht genommen werden müssten. Ansonsten könne es passieren, dass die Gemeinde Spiekeroog auch finanziell in die Verpflichtung genommen würde. Dies würde sie nicht wollen.

Da die Angestellten der Inselschule beim Land angestellt sind, müssten Werkmietverträge mit dem Landkreis / Land erreicht werden, was bisher verweigert wurde.

Ohne Werkmietvertrag besteht immer das Risiko, dass die Gemeinde die Wohnung verlieren würde, wenn sich das Arbeitsverhältnis eines Mieters ändert.

Herr Kösters ergänzt, dass die Landesschulbehörde über die Problematik informiert ist und das Thema der Werkmietverträge entschieden werden müsse.

RM Warenski erwähnt, dass man sich nicht starr auf die Kostenseite festlegen solle, sondern mit dem Landkreis im Gespräch bleiben solle.

BM Piszczan merkt an, dass die integrierte Oberschule in der Inselschule keine Verpflichtung seitens des Landkreises ist.

RV Redelfs erläutert, dass die Gemeinde eine Mitverpflichtung bei der Umsetzung der Wohnraumschaffung habe, wobei Land und Landkreis in der Hauptverpflichtung stünden.

Kämmerer Koffinke ergänzt, es dürfe nicht nur die Verwaltung sein, die Druck aufbaut, sondern auch die Elternschaft.

Ziel müsse sein, dass das Land zur Bebauung zur Verfügung gestellt wird, Werkmietverträge abgeschlossen würden, sowie günstige Kredite zur Finanzierung abgeschlossen werden könnten.

 

RM Breuer ergänzt, dass ein Projektteam gefunden werden müsse, um den gesamten Prozess zu begleiten. Bis zu einem Neubau müssten Überbrückungslösungen geschaffen werden.

Hierbei sollte z. B. Wohnraum im ehemaligen Künstlerhaus angefragt werden.

Es gab seinerzeit einen Ratsbeschluss, der genau das nicht vorgesehen hat.

 

RV Redelfs bestätigt, dass die Aufhebung des genannten Ratsbeschlusses auf die nächste Tagesordnung kommen müsse, damit Wohnraum im ehemaligen Künstlerhaus für Lehrer und Bedienstete dort geschaffen werden könne.

Diese Lösung kann nur interimsmäßig sein, da ein neuer Wohnbau für Lehrer und Bedienstete der Gemeinde notwendigerweise geschaffen werden muss.

 

Herr Kösters ergänzt, man könne auch einen Stellenplan mit der Schule und der Landesschulbehörde erstellen, damit man den zu schaffenden Wohnraum besser planen könne.

 

BM Piszczan stellt die Situation für die jetzige, neue Lehrerin vor, die zunächst in einem Gemeinde Appartement wohnen und dann ggf. umziehen würde.