Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt, weil laut Baubeschreibung der Fluchtweg verbaut wird.

 

Hinweis an den Landkreis:

Es handelt sich hier um das Veranstaltungshaus der Kurverwaltung.

Hier muss geprüft werden, ob die im Bauantrag genehmigte Fluchtwegesituation damit noch gegeben ist.

 


RM Germis nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs erklärt zu diesem Tagesordnungspunkt, dass durch den Anbau des Lagerraums der Fluchtweg nicht mehr gegeben sei.

 

RM Klasing zeigt sich irritiert, dass der Bauantrag nicht, wie vorgeschrieben, durch einen Architekten erstellt wurde.

Weiterhin fragt er an, ob der Grenzabstand eingehalten werde.

 

Herr Koffinke erläutert hierzu, dass  Nebengebäude gemäß der NBauO ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze zulässig sind.

Das Problem hierbei sei, dass es sich bei besagtem Gebäude um ein Veranstaltungshaus handele und daher eine ausreichende Fluchtwegesituation gegeben sein muss, welche bei dem vorliegenden Bauantrag nicht gegeben wäre.