Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

1.       Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die 2. Änderung des Bebauungsplans „Achter d´Diek“ oder dessen Neufassung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB erneut beschlossen. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und danach die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Änderungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die 2. Änderung des Bebauungsplans „Achter d´Diek“ oder dessen Neufassung sind identisch.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erklärt, dass es in den vergangenen Jahren hierzu schon mehrere Aufstellungsbeschlüsse gegeben habe, diese jedoch aufgrund des zeitlichen Verzuges nicht mehr wirksam seien. Um hier Rechtssicherheit zu erlangen sei es wichtig, einen neuen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan festzusetzen.