Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss beschließt:

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen durch das Planungsbüro eingepflegt und der Planer zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am 14. September eingeladen werden.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs äußert, dass hierfür ein Planungsbüro beauftragt wurde, welches hiermit nun den 1. Entwurf vorgelegt habe.

 

RM Klasing spricht sich dafür aus, dies heute nur zu besprechen, aber nicht schon in der nächsten Ratssitzung zu beschließen.

Hierzu erwidert Herr Koffinke, dass dies in der Beratungsfolge ja auch nur für den Bauausschuss vorgesehen wäre. Die heutigen Änderungen werden an das Planungsbüro weitergegeben.

 

Die Ausschussvorsitzende spricht sich dafür aus, das Sondergebiet Inselgewerbe 1 im Nordosten des Planes nur als Lagerfläche zuzulassen, auf keinen Fall für eine Bebauung, zumal die Fläche auch nicht der Gemeinde sondern dem Land gehöre.

 

RM Warenski kann sich das Gewerbegebiet auch in diesem Teil des Planes, wie auch eingezeichnet, vorstellen. Hierdurch hätte die Gemeinde für die nächsten 10-15 Jahre  Planungssicherheit.

 

Herr Koffinke erklärt auf Nachfrage, dass Grünfläche als Garten- u. Wiesenland genutzt werden darf.

Er gibt bekannt, dass sehr viele Anfragen, gerade auch von externen Firmen, nach geeigneten Lagerflächen auf der Insel kämen. Er betont hierzu, dass gerade diese Firmen die Infrastruktur der Insel aufrechterhalten.

 

Die Ausschussvorsitzende erwidert, dass die NSB eigens Lagerflächen hierfür auf dem Bahnhofsgelände verpachte.

 

Laut Herrn Koffinke wären alle diese Flächen nicht überdacht und somit für Material von z.B. Heizung und Sanitär nicht geeignet.

 

Nach Auffassung von RM Warenski wäre es am sinnvollsten die jetzige Wilbers-Halle abzureißen und Fläche neu und vor allem bedarfsgerecht zu beplanen, um sich dadurch vor allem auch zukunftsfähig aufzustellen.

 

Nach Ansicht von RM Schreiber reiche die Wilbers-Halle für die Spedition aus. Daneben könnte eine kleinere Halle für den weiteren Bedarf gebaut werden könne, hierfür sei genug Fläche vorhanden.

Auch er ist der Ansicht, das Sondergebiet Inselgewerbe 1 im Nordosten des Planes nur als Grünfläche zu deklarieren.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass diese Grundsatzentscheidung, ob die Fläche im Nordosten des Planes als Sondergebiet Inselgewerbe 1 oder als Grünfläche deklariert werde, durch den Rat getroffen werden muss.

 

Laut Herrn Koffinke, muss diese Entscheidung getroffen werden, da für die Fläche, wenn sie nur als Grünfläche zugelassen wäre, keine kostenaufwendige Biotopkartierung beauftragt werden müsste.

 

 

Änderungen textliche Festsetzungen:

 

1.Gästebeherbergung

die letzten 4 Aufzählungspunkte für die Gästebeherbergung streichen (ab Hotels)

 

4.Art der baulichen Nutzung: Sonstiges Sondergebiet „Wohnen/Ferienwohnen“

4.2 und 4.1 zusammenfassen

Punkt 3.1. mit aufnehmen

 

5.Art der baulichen Nutzung… Künstlerhaus

Punkt 3.1. mit aufnehmen

 

6.Art der baulichen Nutzung … Inselgewerbe

-Gewerbebetriebe, hier genau definieren, welche zulässig sind (zu laute Betriebe nicht zulassen)

Punkt 3.1. mit aufnehmen

 

7.Art der baulichen Nutzung… Reiterhof

Nicht Pensionshaltung sondern Pensionstierhaltung

Punkt 3.1. mit aufnehmen

 

10.Nicht überbaubare Grundstücksflächen/Nebenanlagen

Den Hinweis auf genehmigungspflichtige Werbeanlagen auch in die anderen Punkte übernehmen.

 

11.Inseltypische Veranden

Nur zulässig in Gebäuden Wohnen/Ferienwohnen, nicht in Gewerbegebäuden

 

13.Erhalten und Anpflanzen von Bäumen

Folgende Bäume aus Liste streichen:

-Feldahorn

-Spitzahorn

-Traubeneiche

-Ulme

 

 

BM Piszczan schlägt vor, dass die Änderungen durch das Planungsbüro eingepflegt werden sollen und der Planer zudem zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am 14. September eingeladen werden soll. Abschließend könne dann der Gemeinderat in seiner darauffolgenden Sitzung am 01. Oktober einen Beschluss fassen.