Sitzung: 17.08.2020 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/051/2020
Der Bauausschuss
beschließt:
Die
vorgeschlagenen Änderungen sollen durch das Planungsbüro eingepflegt und der
Planer zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am 14. September eingeladen
werden.
Ausschussvorsitzende
Redelfs äußert, dass hierfür ein Planungsbüro beauftragt wurde, welches hiermit
nun den 1. Entwurf vorgelegt habe.
RM
Klasing spricht sich dafür aus, dies heute nur zu besprechen, aber nicht schon
in der nächsten Ratssitzung zu beschließen.
Hierzu
erwidert Herr Koffinke, dass dies in der Beratungsfolge ja auch nur für den
Bauausschuss vorgesehen wäre. Die heutigen Änderungen werden an das
Planungsbüro weitergegeben.
Die
Ausschussvorsitzende spricht sich dafür aus, das Sondergebiet Inselgewerbe 1 im
Nordosten des Planes nur als Lagerfläche zuzulassen, auf keinen Fall für eine
Bebauung, zumal die Fläche auch nicht der Gemeinde sondern dem Land gehöre.
RM
Warenski kann sich das Gewerbegebiet auch in diesem Teil des Planes, wie auch
eingezeichnet, vorstellen. Hierdurch hätte die Gemeinde für die nächsten 10-15
Jahre Planungssicherheit.
Herr
Koffinke erklärt auf Nachfrage, dass Grünfläche als Garten- u. Wiesenland
genutzt werden darf.
Er
gibt bekannt, dass sehr viele Anfragen, gerade auch von externen Firmen, nach
geeigneten Lagerflächen auf der Insel kämen. Er betont hierzu, dass gerade
diese Firmen die Infrastruktur der Insel aufrechterhalten.
Die
Ausschussvorsitzende erwidert, dass die NSB eigens Lagerflächen hierfür auf dem
Bahnhofsgelände verpachte.
Laut
Herrn Koffinke wären alle diese Flächen nicht überdacht und somit für Material
von z.B. Heizung und Sanitär nicht geeignet.
Nach
Auffassung von RM Warenski wäre es am sinnvollsten die jetzige Wilbers-Halle
abzureißen und Fläche neu und vor allem bedarfsgerecht zu beplanen, um sich
dadurch vor allem auch zukunftsfähig aufzustellen.
Nach
Ansicht von RM Schreiber reiche die Wilbers-Halle für die Spedition aus.
Daneben könnte eine kleinere Halle für den weiteren Bedarf gebaut werden könne,
hierfür sei genug Fläche vorhanden.
Auch
er ist der Ansicht, das Sondergebiet Inselgewerbe 1 im Nordosten des Planes nur
als Grünfläche zu deklarieren.
Die Ausschussmitglieder
sind sich einig, dass diese Grundsatzentscheidung, ob die Fläche im Nordosten
des Planes als Sondergebiet Inselgewerbe 1 oder als Grünfläche deklariert
werde, durch den Rat getroffen werden muss.
Laut
Herrn Koffinke, muss diese Entscheidung getroffen werden, da für die Fläche,
wenn sie nur als Grünfläche zugelassen wäre, keine kostenaufwendige
Biotopkartierung beauftragt werden müsste.
Änderungen textliche
Festsetzungen:
1.Gästebeherbergung
die
letzten 4 Aufzählungspunkte für die Gästebeherbergung streichen (ab Hotels)
4.Art der baulichen
Nutzung: Sonstiges Sondergebiet „Wohnen/Ferienwohnen“
4.2
und 4.1 zusammenfassen
Punkt
3.1. mit aufnehmen
5.Art der baulichen
Nutzung… Künstlerhaus
Punkt
3.1. mit aufnehmen
6.Art der baulichen
Nutzung … Inselgewerbe
-Gewerbebetriebe,
hier genau definieren, welche zulässig sind (zu laute Betriebe nicht zulassen)
Punkt
3.1. mit aufnehmen
7.Art der baulichen
Nutzung… Reiterhof
Nicht
Pensionshaltung sondern Pensionstierhaltung
Punkt
3.1. mit aufnehmen
10.Nicht überbaubare
Grundstücksflächen/Nebenanlagen
Den
Hinweis auf genehmigungspflichtige Werbeanlagen auch in die anderen Punkte
übernehmen.
11.Inseltypische Veranden
Nur
zulässig in Gebäuden Wohnen/Ferienwohnen, nicht in Gewerbegebäuden
13.Erhalten und Anpflanzen
von Bäumen
Folgende
Bäume aus Liste streichen:
-Feldahorn
-Spitzahorn
-Traubeneiche
-Ulme
BM
Piszczan schlägt vor, dass die Änderungen durch das Planungsbüro eingepflegt
werden sollen und der Planer zudem zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am
14. September eingeladen werden soll. Abschließend könne dann der Gemeinderat
in seiner darauffolgenden Sitzung am 01. Oktober einen Beschluss fassen.