Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stellt den Verlust der Wählbarkeit gemäß §§ 52 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2und 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG fest.

 


BM Piszczan stellt fest, dass der Gemeinde eine Ummeldebestätigung von RM Weibels vorliege. Damit hat RM Weibels seinen Sitz im Rat verloren und ist nicht mehr stimmberechtigt, da der Hauptwohnsitz nicht mehr auf der Insel ist. RM Weibels wurde die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt, darauf wurde verzichtet.

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat festzustellen, dass es einen Sitzverlust gibt.