Sitzung: 03.09.2020 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/056/2020
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stellt den
Verlust der Wählbarkeit gemäß §§ 52 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2und 49
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG fest.
BM Piszczan stellt fest, dass der Gemeinde eine Ummeldebestätigung von
RM Weibels vorliege. Damit hat RM Weibels seinen Sitz im Rat verloren und ist
nicht mehr stimmberechtigt, da der Hauptwohnsitz nicht mehr auf der Insel ist.
RM Weibels wurde die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt, darauf wurde
verzichtet.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat festzustellen, dass es einen Sitzverlust gibt.