Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog.


Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Spiekeroog



Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S.279) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 23.05.2013 folgende Änderung beschlossen.


I. § 8 Absatz 3 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

wird wie folgt geändert:

Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe und sonstige Bekanntmachungen werden im Aushangkasten des Rathauses veröffentlicht. Die Regelung über die Ersatzverkündung gemäß Abs. 2 gilt entsprechend. Die Aushangfrist beträgt regelmäßig 7 Tage, sofern nichts anderes vorgeschrieben ist.


II. Die Satzungsänderung tritt zum 01.06.2013 in Kraft.


Spiekeroog, den 23.05.2013



Fiegenheim (L. S.)

Bürgermeister


BM Fiegenheim erläutert die Notwendigkeit der Anpassung der Hauptsatzung in Bezug auf Aushangfristen im Aushangkasten.

RM Redelfs wirft ein, dass aufgrund des Fehlers in der Verwaltung in Bezug auf die Bekanntmachung des angegriffenen B-Planes Dorf, eine zwingende Notwendigkeit für diese Anpassung besteht.

BM Fiegenheim ergänzt, dass die Aufhebung des B-Planes nicht im Zusammenhang mit der Aushangfrist zu sehen ist.