Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage des Angebotsentwurfes des Planungsbüros NWP vom 23.04.2013 den Auftrag für Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit den Abschnitten 1-2 benannt werden, im Zusammenhang mit einer Neukonzeption der Bebauungspläne/eines Bebauungsplanes in der Gemeinde Spiekeroog zu erteilen.


Abstimmung: Mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wurde dem Beschlussvorschlag gefolgt.



Nach erfolgter Abstimmung fordert BM Fiegenheim zur diskutierenden Klärung der weitergehenden Beratungsweise im B-Plan-Verfahren auf, da hier keine unnötigen Verzögerungen entstehen sollte und die bauwilligen Insulaner in ihren Planungen weiter machen können.


Auf Wunsch einzelner Ratsmitglieder, die weitergehenden Beratungen im B-Plan-Verfahren in öffentlichen Bauausschusssitzungen fortzuführen, einigt sich der RAT auf folgende Vorgehensweise:


Die bereits terminierte Arbeitsgruppensitzung am 28.05.2013, 20:00 Uhr wird aufgehoben. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Bauausschusses eine zeitnahe öffentliche Bauausschusssitzung einberufen, in welcher die Beratungen zum B-Plan fortgeführt werden sollen.


In diesem Zusammenhang kündigt RM Klasing die Abgabe des Vorsitzes im Bauausschuss an.


RV Bücking erläutert den Sachverhalt. In diesem Zusammenhang liegt ein Angebot des Planungsbüros NWP aus Oldenburg vor, welches bei Bedarf die Arbeitsgruppensitzungen und einzelne Themen begleiten könnte. Das Büro hat sich mit seinen Präsentationen zum Gebiet Achter d'Utkiek als sehr kompetent und fachwissend erwiesen.

BM Fiegenheim berichtet, dass in der Bevölkerung der Eindruck entstanden ist, dass nichts passiert. Dem entgegnet er, dass eine für alle Ratsmitglieder offene Arbeitsgruppe gebildet wurde, die sich mit der Thematik Neufassung B-Plan auseinandersetzt und abschließend durch einen Rechtsanwalt geprüft werden soll. Eine Begleitung durch den Rechtsanwalt bereits während der Beratungen ist aus Kostengründen nicht sinnvoll.

VA Seifert ergänzt erläuternd das vorliegende Angebot des Büros NWP, welches sich in 3 Teilabschnitten gliedert. Da das Angebot von NWP lediglich auf die Mindestsätze gemäß HOAI basiert, kann auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und der Auftrag direkt erteilt werden.

Da diese Kosten für den Haushalt 2013 nicht vorhersehbar waren, müssten die Mittel als überplanmäßige Ausgaben beschlossen werden.

RM Redelfs spricht sich gegen die Arbeitsgruppe aus und fordert die weitergehenden Beratungen zum B-Plan in einer öffentlichen BA-Sitzung fortzuführen. Zudem fordert sie die Verwaltung auf zu überprüfen, ob die Haftpflichtversicherung der Gemeinde die entstehenden Kosten übernehmen wird, da es schließlich aufgrund eines Fehlers (Aushangfrist) der Verwaltung zu diesem Gerichtsurteil gekommen ist.

VA Seifert widerspricht dieser Darstellung und erklärt, dass der aufgrund eines Fristversäumnisses entstandene Formfehler im Verfahren nicht unmittelbar zur Aufhebung des Bebauungsplanes geführt hat. Die Entscheidung des Gerichts resultierte aus materiellen Gesichtspunkten. Dabei wurde der Vortrag des Einzelklägers im Verfahren betrachtet und ein Teilaspekt als möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt festgestellt. Daneben betrachtete das Gericht den gesamten Plan und bemängelte, dass ausschließlich Sondergebiete vorhanden sind. Das Gericht hält die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten für zwingend notwendig.


Es entsteht eine angespannte Diskussion mit unterschiedlichen Auffassungen, die vereinzelt emotional dargelegt werden.


Der Auffassung, es genüge dem Vorschlag des Gerichtes zu folgen und den B-Plan aber ansonsten in seiner Form so bestehen zu lassen, steht entgegen, dass es der Wunsch mehrerer Ratsmitglieder gewesen sei, über einige Punkte erneut zu diskutieren, um Änderungen und eine Anpassung der Bedürfnisse vorzunehmen. Hier handelt es sich beispielsweise um die zu bebauende Grundstücksgröße. Diesem Wunsch entsprechend gab es einen mehrstimmigen Ratsbeschluss, die Beratungen zunächst in nichtöffentlichen Arbeitsgruppensitzungen – unter Beteiligung aller Ratsmitglieder – durchzuführen, abschließend die Festlegungen in der Öffentlichkeit zu diskutieren und zu beschließen. Die Teilnahme an den gemeinsam terminierten Arbeitsgruppensitzungen war jedoch sehr gering.


Zurückkommend auf die zu beschließende Auftragsvergabe zur Bauleitplanung entsteht eine Diskussion bezüglich Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Kosten. Die Gesamtkosten können nicht beziffert werden, da diese letztendlich auf Basis des Umfanges der Begleitung, welches der RAT zu steuern hat, entstehen. Es kommt abschließend zum Verlesen des Beschlussvorschlages.