Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig:

 

  1. Die bauliche Anlage Bestandsgebäude + Haus 2 + Haus 3 entspricht bezüglich der Größe nicht den textlichen Festsetzungen des B-Plans.
  2. Beide baulichen Anlagen halten die im B-Plan festgesetzte Baugrenze nicht ein.

 


Laut Ausschussvorsitzender Redelfs gehe es hier um ein altes großes Gebäude versus Sanierung.

 

RM Warenski macht auf die Problematik bei der Sanierung alter Gebäude aufmerksam.

 

RM Klasing sieht diese Probleme nicht ganz so, da heutzutage auch bei Bestandsgebäuden viele Mittel möglich wären. Er sieht daher keinen Grund zur Änderung des Bebauungsplanes.

 

Auch die Ausschussvorsitzende verweist hierzu noch einmal auf die Möglichkeiten und Begründungen des Bebauungsplanes.

 

RM Schreiber weist darauf hin, dass nur der vordere Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz stehe.

 

Nach Ansicht von RM Breuer muss sich die Frage der Sinnhaftigkeit  der Eigentümer selber stellen. Der Bebauungsplan dürfe jedoch nicht zum Verschwinden der großen Gebäude führen.

 

RM Warenski ist der Ansicht, dass es auch weiterhin Möglichkeiten für alte Gebäude geben müsse.

 

Herr Koffinke weist noch einmal auf den Sachverhalt und die Beschlusslage hin, wonach es keine Wiedererrichtung eines Hotels gebe.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs fragt sich, was nach Gesprächen mit dem Eigentümer passieren solle.

 

RM Warenski bekräftigt nötige Gespräche mit dem Eigentümer, davon wäre die Entscheidung mitabhängig.

 

 

RM Germis, der als Gast anwesend ist, äußert seine Gedanken zum Neubau von Ferienwohnungen und keinen Hotelzimmern.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs hält auch Gespräche mit dem Eigentümer für nötig.

 

Auch RM Breuer hält ein Gespräch mit dem Eigentümer für wichtig und will bei diesem nachfragen.

 

BM Piszczan erläutert noch einmal den Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung und meint, dass es auch Grenzen gebe.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs spricht sich für ein Hotel, aber gegen Ferienwohnungen mit Ausnahmen aus.

 

Daraufhin erwidert RM Schreiber, dass jedoch Ferienwohnungen und kein Hotel beantragt wurden.

 

BM Piszczan ist der Auffassung, dass der Antragsteller Druck für eine Lösung Hotel mit Ausnahmen vom Bebauungsplan mache.

 

RM Warenski hält die heutige Fassung der Bauvoranfrage für nicht zustimmungsfähig.

 

Nach Auffassung von RM Klasing wären Ferienwohnungen im Hotelbetrieb keine rechtsichere Begründung und auch nicht der Milieuschutz, er bezeichnet dies als Feigenblatthotel.

 

Auch RM Warenski hält dies nach den Angaben des Bauherrn für ein Feigenblatthotel, einen Hotelbetrieb sehe auch er hier nicht.

 

RM Breuer fasst noch einmal kurz den Sachverhalt zusammen, sprich auch das Alter des Gebäudes und den vorherrschenden Sanierungsstau.

 

RM Schreiber spricht sich dafür aus, die vorliegende Bauvoranfrage abzulehnen.

 

Auch  Ausschussvorsitzende Redelfs fasst die Gegebenheiten noch einmal kurz zusammen und weist abschließend noch einmal darauf hin, dass die Anfrage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.