Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

 

Das Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig:

 

  1. Die bauliche Anlage Bestandsgebäude + Haus 2 + Haus 3 entspricht bezüglich der Größe nicht den textlichen Festsetzungen des B-Plans.
  2. Beide baulichen Anlagen halten die im B-Plan festgesetzte Baugrenze nicht ein.

 


RV Redelfs sagt, dass das Hotel zur Linde renoviert werden soll. Ein Teil solle abgerissen und ein neues Gebäude gebaut werden. Dies wäre eine Nutzungsänderung, da es um die Nutzung von Ferienwohnungen gehe, die es vorher nicht gab. Die Bestimmungen des B-Planes sehen diese Änderung nicht vor. Die Baugrenzen und Größe des Gebäudes würden zusätzlich nicht eingehalten.

Die Bauvoranfrage ist so nicht genehmigungsfähig.
Dem Beschlussvorschlag, das Bauvorhaben nicht zu genehmigen, wird einstimmig zugestimmt.