BM Fiegenheim bezieht sich auf eine während der Einwohnerfragestunde der letzten Ratssitzung gestellte Frage zu den Kosten bezüglich des verlorenen Prozesses im B-Planverfahren „Dorf“.

Die Kosten in 2007 für das Erstellen des B-Planes beliefen sich seinerzeit auf € 43.600,00. Gerichts-und Anwaltskosten im abgeschlossenen Gerichtsverfahren betragen € 5.100,00. Die Kosten für die Neuerstellung des B-Planes können derzeit nur geschätzt werden. Hier rechne man mit ca. € 25.000,00 - € 30.000,00.


BM Fiegenheim berichtet, dass die Verwaltung und der Verwaltungsausschuss sich derzeit mit einer Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren befasst. Um Gerüchten vorzubeugen sei hier angemerkt, dass die Kosten nicht steigen werden. Der RAT wird sich in seiner nächsten Sitzung mit der Thematik befassen.


Weiterhin berichtet BM Fiegenheim von den nun vorliegenden Ergebnissen des im Jahre 2011 durchgeführten Zensus.

Die Ergebnisse im Einzeln sind im Internet nachzulesen, bzw. können im Rathaus eingesehen werden.

Abschließend ist festzustellen, dass aufgrund der Zählergebnisse die Gemeinde mit € 3.000,00 weniger an Zuweisungen vom Land zu rechnen hat.