Sitzung: 17.03.2021 Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Vorlage: 01/104/2021
RV Redelfs erläutert, dass die Gemeinde plant, ein neues Gebiet zur
Bebauung zu beplanen. Es geht zum jetzigen Zeitpunkt darum, einem Planer
Bedingungen zu nennen, die es zu beachten gilt, um einen Bebauungsplan zu
erstellen.
RM Klasing stellt in Frage, ob es wirklich notwendig wäre, so viele
Dünen für eine Bebauung zu zerstören. Warum könnte man die vorhandene
Bausubstanz nicht nutzen? Es sei schwierig, das Thema „Dauerwohnraum“
abzulehnen, da seit jeher ein Bedarf bestehe. Aber man sollte z.B. bestehende
Bauthemen nutzen, um dort mehr Dauerwohnraum zu schaffen.
Es müssten Fragen geklärt werden: Wie viel Fläche braucht man und sollte
man im ersten Schritt die maximale Fläche herausgeben und beplanen? Wenn jetzt
der Plan erstellt wird, wird auch maximal bebaut, ohne dass der Umfang
vielleicht wirklich notwendig ist.
Das Land Niedersachsen ist Eigentümer der Fläche, das nur
Erbpachtverträge vergeben wird. Es braucht nur ein großer Investor zu kommen,
der sich die Fläche nimmt, und dann wäre sie schon wieder weg.
Als das Projekt C2CI begonnen hat, war der Mangel an Dauerwohnraum
größer als jetzt. Inzwischen gibt es das Gebiet „Achter d`Diek“ und demnächst
das „Künstlerhaus“, in dem mehrere Wohnungen als Dauerwohnraum zur Verfügung
stehen. Wie viel Fläche und Wohnraum braucht die Insel? Muss die Fläche jetzt
im Vergleich zu 2012 verdoppelt werden? Es müsste jetzt nicht die volle Fläche
beplant werden. „Wir müssen uns auch mit unseren Grenzen abfinden.“ Zudem gäbe
es auch Land, das der Kommune gehöre und bereits beplant ist, z.B. das
„Melksett-Dreieck“, wo Wohnraum entstehen könnte. Außerdem müsste man das Thema
„Kompensationsmaßnahmen“ genau betrachten: die Kosten wären ebenfalls enorm.
Beisitzer Heithecker meint, die Fläche sehe größer aus, als die vom
Gebiet „Lütt Slurpad“. Er fragt, ob es Pläne gibt, wie viele Wohnungen gebaut
werden sollen?
RV Redelfs antwortet, dass auf der Fläche nicht so viele
Einfamilienhäuser entstehen würden, wie im Gebiet „Lütt Slurpad“. Der Trend der
großzügigen Einfamilienhäuser gehe vorbei und eine effektivere Nutzung von Land
müsste erfolgen.
Beisitzerin Fock meint, dass sie sich nicht gut vorbereiten konnte, da
ihr Informationen fehlten, die wohl im Vorfeld in anderen Ausschüssen bereits
besprochen wurden. Sie schlägt die Erstellung einer Bedarfsanalyse vor mit dem
Ziel, das soviel gebaut wird, wie nötig und so wenig wie möglich. Sie möchte im
Bauausschuss wieder mit dabei sein, um das Thema genau zu bearbeiten.
Folgende Punkte wären u.a. für sie ausschlaggebend:
·
Bedarfsanalyse vor Ausweitung der Flächennutzung
und Versieglung – so wenig bauen wie möglich, so viel bauen wie nötig
·
Maximale Umweltverträglichkeit
·
Ökologische Untersuchung der zu bebauenden Fläche
·
Minimale Versiegelung
·
Möglichst nachhaltige Bebauung
·
Untersuchung besonders ökologischer Konzepte – z.B.
Regenwassernutzung
·
Plus-Energiestandard
·
Beteiligung des Umweltausschusses an den
Bauplanungen im Bauausschuss
RV Redelfs unterstützt die Idee und möchte die Beisitzer zu dem Thema im
Bauausschuss einladen.
RM Klasing ergänzt, der Bau von Einfamilienhäusern würde inzwischen
anders eingeschätzt. Es sollte Mietwohnraum geben und kein Eigentum. Zudem
sollte nicht eingeschossig gebaut werden, sondern zweigeschossig. Er meint,
dass es mehr Blockbauten geben würde. Das „Melksett-Dreieck“ wäre sofort zu
realisieren; da wäre alles beplant und es wäre schnell machbar. Man müsste
nicht unbedingt Druck auf das Gebiet „Achter d´Utkiek“ machen.
BM Piszczan sagt, die neu angedachte Fläche wäre ca. 5 Hektar groß. Das
Gebiet sollte weiter nach Westen verlegt werden, als die ursprüngliche Planung
es vorsah. Die Dünenlandschaft sollte bestehen bleiben, aber die Erschließung
wäre wichtig. Die Gutachten müssten neu überprüft werden, sowie die
Gestaltungssatzung. Man müsste sicher zweigeschossig bauen. Dauerwohnraum
wird dringend gebraucht. Im Künstlerhaus
sind die vorgesehenen 15 Wohnungen wahrscheinlich schon vergeben.
Das Thema „Melksett-Dreieck“ wurde in die nächste Legislaturperiode
verschoben, da man sich jetzt noch intensiv mit dem Gelände „Achter d`Utkiek“
befassen wollte. Alternativ gäbe es kein Gelände, das finanzierbar ist.
RM Schreiber sagt, dass er gegen das Projekt ist. Wenn vier
Ratsmitglieder den Antrag stellen, dort etwas bauen zu wollen, müsse man aber
das Beste daraus machen.
Man sollte einen Bebauungsplan erstellen, aber man sei noch nicht soweit
zu sagen, wir bauen jetzt. Allein die Ausgleichsmaßnahmen würden teuer.
Beim Thema „Strandhalle“ sind es 24 Seiten des Umweltberichts, die man
dazu bearbeiten müsste, das sei viel Arbeit. Im Bereich „Achter d`Utkiek“ wären
es z.B. die schönen Gärten, die dann verschwinden würden.
RM Redelfs ergänzt, dass die ökologischen Themen nicht vergessen werden
dürfen, wenn sie im Protokoll stehen. Der Umweltbericht der zum B-Plan gehört,
wäre sehr detailliert. Auch ihr geht die Beplanung zu schnell. Sie ist eine
Gegnerin von Flächen, die neu geplant werden sollen. Es gäbe genug
Bestandsgebäude im Dorfgebiet, die vernünftig genutzt werden sollten. Und dann
kämen wieder die Investoren und man würde die Flächen verlieren. Wenn neue
Gebiete beplant werden, wird die Situation zum Dauerwohnraum nicht besser. Das
Thema „Melksett-Dreieck“ wurde zeitlich verlegt, weil „Achter d`Utkiek“ geplant
werden sollte. Beides gleichzeitig zu bearbeiten würde nicht funktionieren.
Wunsch der Antragsteller war es, den Sachverstand der jetzt noch anwesenden
Ratsmitglieder zu nutzen.
RM Klasing ergänzt, dass der Planer wissen sollte, dass Umweltthemen mit
eingeplant werden sollten. Die Grenzen der zu beplanenden Fläche sollten neu
überdacht werden, weil diese jetzt zu groß sei.
BM Piszczan erwidert, dass man sich in der Erstdiskussion befinden
würde. Es sollte erst die ganze Fläche beplant und dann im Flächennutzungsplan
die Bebauung geplant werden. Eine Ruhezone zu den Nachbarwohnungen sollte z.B.
geklärt sein, sowie die Wasserversorgung
und der Dünenschutz. Dies müsse dem Planer mitgeteilt werden.
Beisitzer Heithecker meint, eine Erweiterung nach Westen sollte nicht zu
einer Erweiterung der Bebauung führen, sondern mehr Fläche für
landschaftsgerechtes Bauen zur Verfügung stellen. Die Frage wäre, ob man eine
ausgewiesene Fläche maximal nutzen und bebauen sollte oder man zurückhaltender
bauen sollte. Das wäre nicht einfach zu beantworten.
BM Piszczan erwidert, dass es zur Vergabe einen Erlass des Landes geben
würde, der für die Inseln gilt. Eine Bebauung in Zweigeschossigkeit wäre sicher
ein Kriterium, damit das Land mitmacht.