Sitzung: 17.03.2021 Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/100/2021
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Teilnahme
bzw. den Beitritt zur zukünftigen Entwicklungszone im Rahmen des Antrags auf
Erweiterung der Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer und beauftragt
den Bürgermeister, die notwendigen Unterlagen mit der Nationalpark- und
Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer zu unterzeichnen.
RV Redelfs stellt Herrn Rahmel vor, der Vor- und Nachteile zum Thema
„Biosphärenreservat“ präsentiert.
Herr Rahmel zeigt eine Präsentation, die dem Protokoll und der Vorlage
angefügt wird.
Es geht um eine Auszeichnung des Wattenmeeres zum UNESCO
Biosphärenreservat. Die UNESCO zeichnet nur sehr besondere und exklusive
Regionen und Landschaften aus. Eine Auszeichnung der UNESCO bedeutet nicht,
dass es dann auch einen gesetzlichen Schutz gibt. Der gesetzliche Schutz wird
bereits durch den Nationalpark gewährt.
Das Programm basiert auf dem Zusammenspiel von Mensch und Natur; daher
geht es um eine Zone, in der auch Menschen leben. Ergänzend zur Kern- und
Schutzzone gehe es um die Entwicklungszone, in der nachhaltige Entwicklung
bereits läuft. Der Weg zur Entwicklungszone ist eine Beratungsphase, die in
2019 begann. Insbesondere die Bürgermeister haben mitgearbeitet, damit nur
Inhalte geschaffen werden, die eine Kommune auch möchte. Im Anschluss kamen die
kommunalen AGs auf die Insel, um das Thema zu vertiefen. Zum 30.06.2021
benötigt man von den Kommunen die Entscheidung. In Folge soll im Spätsommer /
Herbst 2021 eine Erklärung folgen, dass man in die Entwicklungszone eintreten
möchte. Dann wird der Antrag nach Paris weiter geleitet.
Man ist mit verschiedenen Gemeinden im Gespräch mit unterschiedlichen
Ergebnissen: Die Insel Baltrum sieht z.B. keine Chancen und geht nicht mit in
die Entwicklungszone. Die Gespräche verlaufen positiv, z.B. im LK Friesland,
Sande, Wilhelmshaven u.a. Dort ist man entschieden, im Gesamtantrag dabei zu
sein. Die Kriterien für den Gesamtantrag sind damit bereits erfüllt. Die Frage
ist daher, wer noch zusätzlich mitmachen möchte. Mit den anderen Inseln ist man
ebenfalls noch im Gespräch. Chancen des Beitritts seien u.a.: Steigerung der
Attraktivität der Insel; Möglichkeiten der Förderung, Stärkung des Themas
Nachhaltigkeit.
Der Tourismus wird positiv beeinflusst, da sich viele Gäste bewusst für
den Nationalpark als Schutzgebiet interessieren. Die Zahlen wachsen stetig. Der
Motor für nachhaltige Entwicklung wäre, lokale Antworten zu finden. Die
Entwicklungszone wird nicht rechtlich gesondert geschützt werden. Sie wird als
Karte dargestellt werden und ist ein Bekenntnis zur Schutzzone und zur
nachhaltigen Entwicklung. Außerhalb des Nationalparks wird es keine weiteren
regelnden Befugnisse geben. Es gibt 60 Biosphärenreservate in Deutschland.
Diese werden bereits ausreichend gesetzlich geschützt, sodass ein
weitergehender gesetzlicher Schutz nicht die Absicht wäre. Das Baurecht der
Kommunen wird nicht berührt. Bauleitplanungen der Kommune werden nicht
beeinflusst, wenn das nicht gewünscht ist. In der Kooperationsvereinbarung ist
vorgesehen, bei Bedarf eine Kündigung oder einen Austritt zu ermöglichen; man
lässt dann z.B. die Zusammenarbeit ruhen. Alle 10 Jahre wird eine Gemeinde
überprüft und verliert dann einfach den Status, wenn die Kooperation beendet
werden soll.
RM Schreiber fragt, ob es einen Wettbewerb für die Entwicklungszone
gibt.
Herr Rahmel verneint dies. Mit dem jetzigen Stand nehmen bereits
genügend Gemeinden mit ihren Flächen teil. Spiekeroog würde sich nicht durch
Fläche auszeichnen, sondern durch beispielhafte Projekte.
Beisitzerin Fock sagt, Spiekeroog sei bereits ein Aushängeschild und
würde durch die Auszeichnung noch mehr Aufmerksamkeit bekommen. Die Gäste
würden es wertschätzen, sich in einem Biosphärenreservat aufzuhalten. Sie ist
daher für den Beitritt.
RM Klasing unterstützt ebenfalls den positiven Aspekt des Antrags.
Er gibt aber auch zu bedenken, dass man bereits in der Vergangenheit
viel Fläche für den Nationalpark gegeben habe. Wenn die Gemeinde dann
notwendige Projekte umsetzt, wie z.B., die Erneuerung der Straße Westend, würde
der Nationalpark oftmals blockieren. Z.B. wolle er nun Ausgleichszahlungen für
die Baustelle von der Gemeinde. Das wäre nicht Sinn der Sache. Es geht um eine
notwendige Straße. In solchen Situationen muss es ein Entgegenkommen geben und
man muss gemeinsam agieren.
Herr Rahmel sagt sein Gespräch mit dem Nationalpark zu diesem Punkt zu.
BM Piszczan fragt: Wenn es um Atomendmülllagerzonen geht, hilft es dann,
wenn die Insel Entwicklungszone ist? Ist man in solchen Fällen besonders
geschützt?
Herr Rahmel antwortet, er wolle diesbezüglich keine Erwartungen wecken.
Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass es schwer ist, sich gegen übergeordnete
Interessen zu wehren; da könnte der Schutzaspekt eine untergeordnete Rolle
spielen.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.