Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Teilnahme bzw. den Beitritt zur zukünftigen Entwicklungszone im Rahmen des Antrags auf Erweiterung der Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer und beauftragt den Bürgermeister, die notwendigen Unterlagen mit der Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer zu unterzeichnen.

 

 


RV Redelfs stellt Herrn Rahmel vor, der Vor- und Nachteile zum Thema „Biosphärenreservat“ präsentiert.

Herr Rahmel zeigt eine Präsentation, die dem Protokoll und der Vorlage angefügt wird.

Es geht um eine Auszeichnung des Wattenmeeres zum UNESCO Biosphärenreservat. Die UNESCO zeichnet nur sehr besondere und exklusive Regionen und Landschaften aus. Eine Auszeichnung der UNESCO bedeutet nicht, dass es dann auch einen gesetzlichen Schutz gibt. Der gesetzliche Schutz wird bereits durch den Nationalpark gewährt.

Das Programm basiert auf dem Zusammenspiel von Mensch und Natur; daher geht es um eine Zone, in der auch Menschen leben. Ergänzend zur Kern- und Schutzzone gehe es um die Entwicklungszone, in der nachhaltige Entwicklung bereits läuft. Der Weg zur Entwicklungszone ist eine Beratungsphase, die in 2019 begann. Insbesondere die Bürgermeister haben mitgearbeitet, damit nur Inhalte geschaffen werden, die eine Kommune auch möchte. Im Anschluss kamen die kommunalen AGs auf die Insel, um das Thema zu vertiefen. Zum 30.06.2021 benötigt man von den Kommunen die Entscheidung. In Folge soll im Spätsommer / Herbst 2021 eine Erklärung folgen, dass man in die Entwicklungszone eintreten möchte. Dann wird der Antrag nach Paris weiter geleitet.

Man ist mit verschiedenen Gemeinden im Gespräch mit unterschiedlichen Ergebnissen: Die Insel Baltrum sieht z.B. keine Chancen und geht nicht mit in die Entwicklungszone. Die Gespräche verlaufen positiv, z.B. im LK Friesland, Sande, Wilhelmshaven u.a. Dort ist man entschieden, im Gesamtantrag dabei zu sein. Die Kriterien für den Gesamtantrag sind damit bereits erfüllt. Die Frage ist daher, wer noch zusätzlich mitmachen möchte. Mit den anderen Inseln ist man ebenfalls noch im Gespräch. Chancen des Beitritts seien u.a.: Steigerung der Attraktivität der Insel; Möglichkeiten der Förderung, Stärkung des Themas Nachhaltigkeit.

Der Tourismus wird positiv beeinflusst, da sich viele Gäste bewusst für den Nationalpark als Schutzgebiet interessieren. Die Zahlen wachsen stetig. Der Motor für nachhaltige Entwicklung wäre, lokale Antworten zu finden. Die Entwicklungszone wird nicht rechtlich gesondert geschützt werden. Sie wird als Karte dargestellt werden und ist ein Bekenntnis zur Schutzzone und zur nachhaltigen Entwicklung. Außerhalb des Nationalparks wird es keine weiteren regelnden Befugnisse geben. Es gibt 60 Biosphärenreservate in Deutschland. Diese werden bereits ausreichend gesetzlich geschützt, sodass ein weitergehender gesetzlicher Schutz nicht die Absicht wäre. Das Baurecht der Kommunen wird nicht berührt. Bauleitplanungen der Kommune werden nicht beeinflusst, wenn das nicht gewünscht ist. In der Kooperationsvereinbarung ist vorgesehen, bei Bedarf eine Kündigung oder einen Austritt zu ermöglichen; man lässt dann z.B. die Zusammenarbeit ruhen. Alle 10 Jahre wird eine Gemeinde überprüft und verliert dann einfach den Status, wenn die Kooperation beendet werden soll.

RM Schreiber fragt, ob es einen Wettbewerb für die Entwicklungszone gibt.

Herr Rahmel verneint dies. Mit dem jetzigen Stand nehmen bereits genügend Gemeinden mit ihren Flächen teil. Spiekeroog würde sich nicht durch Fläche auszeichnen, sondern durch beispielhafte Projekte.

Beisitzerin Fock sagt, Spiekeroog sei bereits ein Aushängeschild und würde durch die Auszeichnung noch mehr Aufmerksamkeit bekommen. Die Gäste würden es wertschätzen, sich in einem Biosphärenreservat aufzuhalten. Sie ist daher für den Beitritt.

RM Klasing unterstützt ebenfalls den positiven Aspekt des Antrags.

Er gibt aber auch zu bedenken, dass man bereits in der Vergangenheit viel Fläche für den Nationalpark gegeben habe. Wenn die Gemeinde dann notwendige Projekte umsetzt, wie z.B., die Erneuerung der Straße Westend, würde der Nationalpark oftmals blockieren. Z.B. wolle er nun Ausgleichszahlungen für die Baustelle von der Gemeinde. Das wäre nicht Sinn der Sache. Es geht um eine notwendige Straße. In solchen Situationen muss es ein Entgegenkommen geben und man muss gemeinsam agieren.

Herr Rahmel sagt sein Gespräch mit dem Nationalpark zu diesem Punkt zu.

BM Piszczan fragt: Wenn es um Atomendmülllagerzonen geht, hilft es dann, wenn die Insel Entwicklungszone ist? Ist man in solchen Fällen besonders geschützt?

Herr Rahmel antwortet, er wolle diesbezüglich keine Erwartungen wecken. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass es schwer ist, sich gegen übergeordnete Interessen zu wehren; da könnte der Schutzaspekt eine untergeordnete Rolle spielen.

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.