Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 2

TOP 6 Größe der bebaubaren Fläche bedarf einer Korrektur. Die Bezeichnung „bebaubare Fläche“ muss heißen „zulässige Grundfläche“. Somit lautet die Textpassage vollständig:


Größe der bebaubaren Fläche:


Mit dem B-Plan hatte man eine erlaubte zulässige Grundfläche von 150 m² + 25% (max. 40 m²) einer Veranda beschlossen. Dies hatte in der Vergangenheit zur Folge, dass große Gärten einem zusätzlichen Haus weichen mussten und sich somit das Dorfbild heute anders darstellt.

Ferner ist eine den heutigen wirtschaftlichen Möglichkeiten Bauwilliger Rechnung zu tragen und die Fläche aufgrund zunehmender Bauherrengemeinschaften (Reihenhauscharakter) zu erhöhen.


Mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung stimmen die Ausschussmitglieder darin überein, dass die bisherige maximale zulässige Grundfläche von 150 m² grundsätzlich erhöht werden Soll. Diskutiert werden zukünftige Größen zwischen 180 und 220 m². Zur vorläufigen Planung sollte zunächst von einem Mittelwert von 200 m² ausgegangen werden.



Die Niederschrift vom 03.06.2013 wird unter Einbeziehung oben benannter Korrektur mehrheitlich genehmigt.