VA Seifert berichtet, dass das beauftragte Planungsbüro NWP alle besprochenen und seitens des BA definierten Punkte und Kriterien, sowie die Anmerkungen des VA vom 18.06.2013 ( Der Hinweis, die zu berücksichtigenden Kriterien wurden beispielhaft in den Straßenzügen eingearbeitet, die Überprüfung gilt jedoch für den gesamten B-Plan.)

verarbeitet und den vorliegenden Planauszug erarbeitet hat. (Anmerkung: der aktuelle Plan wird den Anwesenden in Druckform ausgehändigt, ferner mittels Beamer an der Wand dargestellt).

Die Verwaltung befindet das vorliegende Plangerüst als ausreichend, um das Bürgerbeteiligungsverfahren einzuleiten, um wiederum das Bauleitverfahren voranzubringen.

In der letzten Bauausschusssitzung vom 03.06.2013 wurde mehrheitlich beschlossen, einen Teil des Kurgartens mit einer Größe von ca. 6.000 qm als Bauland auszuweisen.

Die Zuordnung der Grundstücke im Kurgarten wurde seitens NWP anders als im BA besprochen vorgenommen, dies ist nur beispielhaft anzusehen und als Diskussionsvorschlag zu verstehen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll als Signal verstanden werden, der Bevölkerung deutlich zu machen, dass die Gemeinde Spiekeroog aktiv an der Gestaltung des B-Planes Dorf arbeitet und möchte damit vermitteln, welche Schwerpunkte gesetzt werden.

Der Rat muss sich nun in der Sitzung am 27.06.2013 entscheiden, ob der Plan in der vorliegenden Form veröffentlicht werden, oder ob einzelne Punkte weggelassen werden sollen.

BM Fiegenheim ergänzt, dass der als Planungsgrundlage verstandene Plan letztendlich nicht so umgesetzt werden muss, sondern im laufenden Verfahren Änderungen eingearbeitet werden können. Nach der ersten Auslegungsrunde werden sich nach evtl. Einwendungen Änderungen ergeben können.

Auf Nachfrage von RM Redelfs bezüglich der Kostenhöhe für das Erstellen von mehreren Teil-B-Plänen erklärt VA Seifert, dass hier das Planungsbüro NWP keine immense Kostensteigerung signalisiert habe. Die Möglichkeit einer Teilung ist im laufenden Verfahren möglich.

RM Bauer möchte das Gebiet im Kurgarten weiterhin als Erholungszone erhalten wissen und weist auf die nicht intensiv genug gepflegte Anlage hin.

Ferner schlägt RM Bauer vor, das geplante Gebiet hinter dem Bahnhof bis zur Deichgrenze auszuweisen, analog zu den Grundstücken im Melksett.

RM Klasing rät zu einem Gespräch mit dem Landkreis bezüglich des Gebietes unterhalb der Deichschutzlinie. Beisitzer Eilts erläutert, dass es in jedem Fall sinnvoll ist, das Gebiet bis zum Deichfuß einzubeziehen. Jeder der in solchen Gebieten Grundstücke erwirbt, ist sich im klaren, dass hier jederzeit Änderungen zuzustimmen sind, wie zum Beispiel die Errichtung eines Deichverteidigungsweges oder einer Deicherweiterung.

Es kristallisiert sich nach kurzer Diskussion heraus, dass mehrheitlich gewünscht ist, dass Gebiet hinter dem Bahnhof bis zur Deichgrenze auszuweisen.

In der Ratssitzung am 27.06.2013 sollen über die einzelnen im Plan festgelegten Kriterien abgestimmt werden, um das Bürgerbeteiligungsverfahren einleiten zu können.


Zur weiteren Diskussion stehen nun die Beratungen zur „zulässigen Grundfläche der Gebäude“.

Die derzeitige Regelung schreibt die max. Grundfläche von 150 m² zuzüglich einer Veranda (25%, max. 40 qm²) vor. Auf einem entsprechend großen Grundstück ist es bisher erlaubt, mehrere 150 qm² Häuser zu errichten, wahlweise verbunden durch Verbindungsgänge, sofern ein einheitlicher Charakter der Häuser durch den Bauherren gewünscht ist.


Innerhalb dieser Diskussion (Anmerkung: es sind alle Ratsmitglieder anwesend) entsteht der Vorschlag einer Staffelregelung bezüglich der Grundfläche Gebäude einzuführen.

Mit 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird durch ein Meinungsbild mehrheitlich entschieden, das Thema Staffelung zu favorisieren und es stehen nach weiteren Beratungen vier verschiedene Vorschläge zur Disposition, die es gilt planerisch zu skizzieren, um abschließend zum Ergebnis zu kommen.

Grundsätzlich soll eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² festgeschrieben werden. Die Festlegungen für Grundstücke unter 600 m² sollen bisher vorhandene Bestandsgrundstücke betreffen.


Variante 1:


Grundstücke bis 600 m² Grundstücksgröße: zulässige Grundfläche: 220 m²

Grundstücke über 600 m² Grundstücksgröße: zulässige Grundfläche: x m²


Variante 2:


Grundstücke bis 600 m² Grundstücksgröße: zulässige Grundfläche: 150 m²

Grundstücke von 601 - 800 m² Grundstücksgröße: zulässige Grundfläche: 180 m²

Grundstücke über 800 m² Grundstücksgröße: zulässige Grundfläche 210 m²


Variante 3:


Grundstücke bis 650 m² Grundstücksgröße: zulässige Grundfläche: 150 m²

Grundstücke über 650 m² Grundstücksgröße: zulässige Grundfläche: 200 m²


Variante 4:


Hier soll das Planungsbüro ein aus deren Sicht neutralen Vorschlag unterbreiten.



Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Prüfung der Absicherung der Zweigeschossigkeit im Zusammenhang mit Bestandsschutz. Dazu wird darauf hingewiesen, dass das Thema Bestandsschutz grundsätzlich nicht nur zweigeschossige Häuser betrifft. Hier wird im Laufe des Verfahrens in Zusammenarbeit mit dem Planer überprüft, in welcher Form für welche Objekte Bestandsschutz eingeräumt werden kann und soll. Grundsätzlich soll weiterhin die Regelung der Eingeschossigkeit Bestand haben.


Ebenso wird die Überprüfung der Baugrenzen in einem mit dem Planungsbüro und dem RAT gemeinsamen Termin erörtert und besprochen.

In diesem Zusammenhang verteilt BM Fiegenheim einen für das B-Plan-Verfahren erstellten Terminplan. Der angedachte Termin mit dem Planungsbüro am 08.07.2013 kann vermutlich von vier Ratsmitgliedern nicht wahrgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Terminverschiebung um eine Woche nach hinten zu erreichen.