Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

  1. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gemäß § 84 Abs. 4 NBauO im Benehmen mit § 2 BauGB die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung der Baugestaltungsatzung der Gemeinde Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I –).
  2. Der vorliegende Entwurf Satzung zur 2. Änderung der Baugestaltungsatzung der Gemeinde Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I –) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Der Entwurf der Satzung einschließlich Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen und die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert kurz den Sinn des vorliegenden Tagesordnungspunktes. Sünntelte werden als Vorform der Veranden in die Gestaltungssatzung mitaufgenommen.

 

Herr Koffinke erklärt abschließend, dass der Bebauungsplan ja Veranden vorsehe, daher werde diesbezüglich nur der § in der Gestaltungssatzung geändert und nicht der BPlan.

 

RM Schreiber meint, dass man geschichtlich einen Schritt zurückgehe, er fände dies jedoch sehr gut.

 

VS Redelfs hat noch einige kleine redaktionelle Änderungen, welche sie Herrn Koffinke zumailen will.