Sitzung: 17.08.2021 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/142/2021
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
- Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gemäß
§ 84 Abs. 4 NBauO im Benehmen mit § 2 BauGB die Aufstellung der Satzung
zur 2. Änderung der Baugestaltungsatzung der Gemeinde Spiekeroog (Örtliche
Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I –).
- Der
vorliegende Entwurf Satzung zur 2. Änderung der Baugestaltungsatzung der
Gemeinde Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den
Ortskern von Spiekeroog – Zone I –) wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung einschließlich Begründung sind nach § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen
und die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung zu
benachrichtigen.
- Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
öffentlich bekannt zu machen.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert kurz den Sinn des vorliegenden Tagesordnungspunktes.
Sünntelte werden als Vorform der Veranden in die Gestaltungssatzung
mitaufgenommen.
Herr
Koffinke erklärt abschließend, dass der Bebauungsplan ja Veranden vorsehe,
daher werde diesbezüglich nur der § in der Gestaltungssatzung geändert und
nicht der BPlan.
RM
Schreiber meint, dass man geschichtlich einen Schritt zurückgehe, er fände dies
jedoch sehr gut.
VS Redelfs hat noch einige kleine redaktionelle Änderungen, welche sie Herrn Koffinke zumailen will.