Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Jahresabschluss der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2011 wird

                gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

2.            Das Haushaltsjahr 2011 schließt mit einem Fehlbetrag von 29.798,03 € ab. Der Fehlbetrag 2011 wird zum Ausgleich in die Folgejahre fortgeschrieben.

 


Der Kämmerer stellt die Zahlen des Jahresabschlusses 2011 im Rahmen einer Präsentation ausführlich vor und weist darauf hin, dass durch sehr viele Nachjustierungen es sehr lange gedauert hat, die aus dem Jahr 2011 teilweise nicht mehr nachvollziehbaren Buchungen mit dem heutigen EDV-Programm in Einklang zu bringen.

Nach dessen Vorstellung dankt der Ausschussvorsitzende für die ausführliche Darstellung der Zahlen für 2011 und die geleistete Arbeit.

RM Redelfs merkt an, dass durch die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik die sonst gegebene und besser erkennbare Gegenüberstellung der Vergleichszahlen früherer Jahreshaushalte nicht gegeben sei.

 

Herr Koffinke weist darauf hin, dass bereits durch seinen Vorgänger eine Nachbuchung in Höhe von 109.000,- € für den Bereich „außerordentliche Aufwendungen/Ergebnisrechnung“ durchgeführt wurde, weil der Verkauf der damaligen Immobilie im Melksett mit diesem Betrag unterhalb des Buchwertes durchgeführt wurde.

 

Im Haushalt 2011 wurde eine Rücklage in Höhe von 300.000,- € eingestellt, die ursprünglich zur Zahlungen der Kreisumlage 2010 vorgesehen war, tatsächlich aber die Kreisumlage 2011 bedient hat. Hier könnte seitens des RPA eine Korrektur erfolgen, die sich dann ganz konkret auf das Jahresergebnis auswirken wird.

 

Die Entlastung des Bürgermeisters wird vom RPA des LK Wittmund vorgeschlagen, erst dann ist ein Beschluss des Rates der Gemeinde Spiekeroog notwendig.