Sitzung: 02.09.2021 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 01/140/2021
Beschlussvorschlag:
Das
Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr.
2, Nr. 1 BauGB wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
1. Die
Dauerwohnung wird eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und
wird Bestandteil der Baugenehmigung.
2. Das
Hauptgebäude hat zur nördlichen Grenze den Grenzabstand von 3 m einzuhalten.
Für eine inseltypische Veranda an der nördlichen Hauswand des östlichen
Gebäudes wird eine Hinzurechnung von 2m zur Hinzuziehung für den Grenzabstand
in Aussicht gestellt.
RV Redelfs sagt, dass es im Bauausschuss noch einige Fragen gab. U.a.
war der Grenzabstand zwischen Gebäude und Grünfläche nicht klar.
Kämmerer Koffinke meint, wenn Bauten an eine Fahrbahn angrenzen, muss
der vorgesehene Grenzabstand nicht eingehalten werden. Wenn die Baugrenze an
eine Grünfläche grenzt, muss der Anwohner zustimmen. Die Fläche ist eine
Grünfläche und die Zustimmung der Gemeinde ist einzuholen. Inzwischen ist
Kontakt mit der Planerin aufgenommen worden. Das Hauptgebäude hält die 3 Meter
Grenzfläche ein. Mit einer inseltypischen Veranda könnte näher an die
Grundstücksgrenze gebaut werden. Durch das „Mehr“ an Veranda könnte das Gebäude
etwas zurückgesetzt werden. Diese Maßnahme wäre genehmigungsfähig. In dem Fall
könnte bis auf 1 Meter an die Grenze gebaut werden. Dies wäre dann eine
Gleichstellung im Rahmen des B-Plans.
RM Breuer möchte sicherstellen, dass diese Maßnahme nicht zu Lasten der
Gewerbefläche gehe.
RM Klasing fragt, ob das Überwegungsrecht geklärt sei.
Kämmerer Koffinke antwortet, dass dies nicht Sache der Gemeinde wäre,
sondern der LK wäre zuständig und müsse dieses Thema klären. Ein
Überwegungsrecht ist im Grundbuch eingetragen und das Thema sei daher
privatrechtlicher Natur. Darüber hat die Gemeinde nicht zu entscheiden.
Er ergänzt: Es gäbe inzwischen das Einvernehmen mit der Planerin zu den
Abstandsflächen für das Hauptgebäude und sie stelle in Aussicht, das mit einer
inseltypischen Veranda die Abstandszusicherung gewährleistet würde. Er
erläutert den Zusammenhang aus der Vergangenheit und der Kollision mit den
jetzt geltenden Richtlinien, die diese Lösung erfordern. Das ehemalige Haus sei
vor langer Zeit ohne rechtliche Absicherung gebaut worden. Mit dem Abriss des
Gebäudes treten die neuen Gesetze in Kraft.
RV Redelfs sagt, dass der Teil in Bezug auf die Dauerwohnungen – wie im
Bauausschuss besprochen – Teil des Beschlussvorschlages werden müsse.
RM Schreiber merkt an, dass eine drei Meter tiefe Baugrube am
Straßenrand gebaut werden soll, weil das Gebäude wahrscheinlich unterkellert
würde. Er weist darauf hin, dass dort der Straßenbereich absacken könnte
Kämmerer Koffinke erwidert, dass der Landkreis für die Bausicherung
zuständig wäre. Die Verwaltung müsse die Anweisungen des LK durch den Bauherrn
kontrollieren.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.