Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Absicherung des gegenwärtigen und künftigen Schulbetriebs, des Betriebs des Nationalpark-Hauses sowie des angegliederten Forschungsbetriebs beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes Nr. 20 „Herman Lietz-Schule Spiekeroog“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

 

Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes Nr. 20 „Herman Lietz-Schule Spiekeroog“ umfasst teilweise die Flurstücke 82, 83, 84, 85 und 118 der Flur 1 in der Gemarkung Spiekeroog.

 

Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1)

 


RM Redelfs erläutert, dass es hier um die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet der HL-Schule und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes gehe.