Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Absicherung des gegenwärtigen Betriebshofes und Schaffung von Wohn- u. Gewerbeflächen beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dorf Teil D“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

 

Der Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes 21 „Dorf Teil D“ umfasst teile des Flurstückes 15/35 der Flur 2 in der Gemarkung Spiekeroog.

 

Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1).

 


Die Ausschussvorsitzende teilt mit, dass es hierbei um die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die daraus resultierende erneute Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erschließung der Brachflächen zwischen der Bebauung Westerloog und dem Deich gehe.

 

Nach Ansicht von RM Klasing sei hier seitens der NSB nicht nur die Schaffung von Dauerwohnraum, sondern auch Ferienwohnungen und Gewerbeflächen vorgesehen. Hierüber müsse gesprochen werden.

 

Herr Koffinke erklärt dazu, dass dies erste Gedanken wären, was alles möglich sein könnte. Weggelassen werden könne davon alles, was nicht gewollt wäre.

 

Auf die Nachfrage von RM Schreiber wer die Kosten hierfür trage, antwortet Herr Koffinke, dass die NSB als Bauträger hierfür auch Kostenträger sei.