Sitzung: 21.09.2021 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/157/2021
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Zur nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung
für die Absicherung des gegenwärtigen Betriebshofes und Schaffung von Wohn- u. Gewerbeflächen
beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes Nr. 21
„Dorf Teil D“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren.
Der Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes 21 „Dorf Teil D“ umfasst teile des Flurstückes 15/35 der Flur 2 in der Gemarkung Spiekeroog.
Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1).
Die
Ausschussvorsitzende teilt mit, dass es hierbei um die Aufstellung eines
Bebauungsplanes und die daraus resultierende erneute Änderung des
Flächennutzungsplanes für die Erschließung der Brachflächen zwischen der
Bebauung Westerloog und dem Deich gehe.
Nach
Ansicht von RM Klasing sei hier seitens der NSB nicht nur die Schaffung von
Dauerwohnraum, sondern auch Ferienwohnungen und Gewerbeflächen vorgesehen.
Hierüber müsse gesprochen werden.
Herr
Koffinke erklärt dazu, dass dies erste Gedanken wären, was alles möglich sein
könnte. Weggelassen werden könne davon alles, was nicht gewollt wäre.
Auf die Nachfrage von RM Schreiber wer die Kosten hierfür trage, antwortet Herr Koffinke, dass die NSB als Bauträger hierfür auch Kostenträger sei.