Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 3 und 4 BauGB wird erteilt.

 

Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.

 

Zusatz:

Die vorgesehenen Dauerwohnungen werden eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und bleiben Bestandteil der Baugenehmigung..

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert, dass es hier um das Kapitänshaus gehe. Der Gemeinderat hatte für das Bauvorhaben schon 2018 seine Zustimmung erteilt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens habe sich jedoch herausgestellt, dass das Satteldach nicht verändert werden dürfe, da der zuerst vorgesehene Abbruch zum Verlust des Bestandsschutzes führen würde. Aus diesem Grund könne der Flachdachüberbau erst mit ca. 3,50m Firstversatz beginnen.

 

Herr Koffinke weist noch darauf hin, dass hier nur über die Änderung beraten würde, der Rest hätte Bestand.

 

RM Schreiber fehlt ein richtiger Grundriss hierzu.

 

Nach Ansicht von RM Klasing sei dieser Entwurf wesentlich besser als der von 2018, da dieser hier viel aufgelockerter wirke.

 

Nach Ansicht von AV Redelfs soll als Ergänzung zum Beschlussvorschlag mitaufgenommen werden, dass die Dauerwohnungen Bestandteil der Baugenehmigung bleiben.