Sitzung: 21.09.2021 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/146/2021
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne §
172 Abs. 3 und 4 BauGB wird erteilt.
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3
NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.
Zusatz:
Die vorgesehenen Dauerwohnungen werden eindeutig nach Lage
und Größe bestimmt und gekennzeichnet und bleiben Bestandteil der
Baugenehmigung..
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert, dass es hier um das Kapitänshaus gehe. Der Gemeinderat hatte
für das Bauvorhaben schon 2018 seine Zustimmung erteilt. Im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens habe sich jedoch herausgestellt, dass das Satteldach nicht
verändert werden dürfe, da der zuerst vorgesehene Abbruch zum Verlust des
Bestandsschutzes führen würde. Aus diesem Grund könne der Flachdachüberbau erst
mit ca. 3,50m Firstversatz beginnen.
Herr
Koffinke weist noch darauf hin, dass hier nur über die Änderung beraten würde,
der Rest hätte Bestand.
RM
Schreiber fehlt ein richtiger Grundriss hierzu.
Nach
Ansicht von RM Klasing sei dieser Entwurf wesentlich besser als der von 2018,
da dieser hier viel aufgelockerter wirke.
Nach
Ansicht von AV Redelfs soll als Ergänzung zum Beschlussvorschlag mitaufgenommen
werden, dass die Dauerwohnungen Bestandteil der Baugenehmigung bleiben.