Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt:

  1. Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die 2. Änderung des Bebauungsplans 15 „Kurzentrum der Gemeinde Spiekeroog gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 sowie § 172 Abs. 1 BauGB.

2.    Das zu überplanende Gebiet umfasst die Flächen des Bebauungsplans Plan 15 „Kurzentrum“

  1. Der Beschluss ist ortsüblich, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, bekannt zu geben.
  2. Die Verwaltung wird zur Ausschreibung der Planungsleistung beauftragt, die Kosten werden im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe gedeckt.

 

 


RV Redelfs sagt, dass es um die Änderung eines B-Plans geht. Die Änderung muss beschlossen werden, damit die Rettungswache dort gebaut werden kann.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.