Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt.

 

 


AV Redelfs erläutert, dass für den vorliegenden Bauantrag 2018 vom Landkreis die Baugenehmigung erteilt wurde. Da das Bauvorhaben bislang nicht umgesetzt wurde, beantragt der Bauherr hiermit die Verlängerung der erteilten Baugenehmigung.

 

Herr Koffinke erklärt den Ausschussmitgliedern hierzu, dass ja gerade für die Verteilung von Dauer- und Ferienwohnraum neue Regeln aufgestellt würden. Das Objekt müsse nach Aufstellung des Bebauungsplanes komplett neu bewertet werden, aufgrund dessen könne hier nicht zugestimmt werden.