Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt.

 


Laut Ausschussvorsitzender Redelfs hatten die Bauherrn eine Baugenehmigung und wollten nachträglich die beiden Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umwandeln.

 

Herr Koffinke berichtet den Ausschussmitgliedern, dass der Anwalt der Bauherren der Gemeinde das Angebot gemacht habe, dass wenn dem zugestimmt werde, auf eine Klage gegen die Veränderungssperre verzichtet werde.