Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt.

 


Hierzu sagt Herr Koffinke, dass der Landkreis die Nutzungsänderung kritisch sehe, da man sich hiermit relativ festlege. Alles was jetzt genehmigt werde, müsse auch zukünftig so genehmigt werden.

Baurechtlich prüfe dies der Landkreis, welcher das Einvernehmen der Gemeinde auch ersetzen könne.

 

RM Klasing meint, dass er dies das letzte Mal so verstanden hätte, dass man nach dem alten Bebauungsplan nicht anders entscheiden konnte.

 

Hierauf erwidert Herr Koffinke, dass das Vorhaben nach dem alten B‘Plan zulässig war, da die neue Fläche zur Gästebeherbergung unter 120 qm lag.

 

RM Klasing erklärt, dass Rat und Verwaltung noch nicht so weit wären, daher dürfe dies derzeit nicht genehmigt werden.