Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt.

 


Auch hier sind die Mitglieder des Bauausschusses einig, eine Umnutzung von Dauerwohnen in Ferienwohnen nicht zu genehmigen. Dies widerspricht den Zielen des neu aufzustellenden B-Planes.

 

Nach Aussage von Herr Koffinke gab es auch hier das Angebot eines Rechtsanwaltes, dass bei Erteilung des Einvernehmens durch die Gemeinde nicht geklagt werde.