Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 


Hierzu erläutert Herr Koffinke, dass der Bau eines Lagerschuppens in der angegebenen Größe normalerweise baugenehmigungsfrei ist. Aufgrund der Veränderungssperre und der sich hieraus ergebenden Wertsteigerung müsse diesem nun zugestimmt werden.