Sitzung: 27.01.2022 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/004/2022
Der VA empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Gemeinde
Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, einen Rahmenvertrag mit einer
Fachanwaltskanzlei für Baurecht zu schließen und dafür zusätzliche Mittel in
Höhe von jährlich 15.000 Euro im Haushalt einzuplanen.
Der Rat der Gemeinde
Spiekeroog beauftragt die Verwaltung,
a) die Ausschreibung für
eine auf drei Jahre befristete Projektstelle vorzunehmen und parallel
b) die Ausschreibung für einen externen, fachlichen Beistand
vorzunehmen.
und die Ergebnisse dem Rat
zur Entscheidung vorzulegen. Das Budget von 100-200T€ ist, verteilt auf 3
Jahre, einzuplanen und das Bürgermeisterhaus ist bis zur finalen Entscheidung
zu reservieren.
RV Redelfs informiert über den Sachverhalt gemäß
Sitzungsvorlage. RM Klasing begrüßt insbesondere die Idee, direkt einen Anwalt
hinzuzuziehen, ohne den würde es nicht gehen. Er zweifelt jedoch die geplanten
Kosten an, es würde mehr Geld kosten. BM Kösters wirft ein, dass es sich um
zusätzliche Mittel in Ergänzung zu den im Haushalt fest eingeplanten,
anwaltlichen Beratungskosten handelt.
RM Klasing hinterfragt die Nutzung des
Bürgermeisterhauses, BM Kösters erläutert die angedachte Vorgehensweise. Bei
einer internen Besetzung würde das Haus als Betriebswohnhaus benötigt, bei
einer externen Besetzung nicht. RM Klasing verweist auf die Notwendigkeit, ein
Haus für Ärzte und den Bürgermeister zur Verfügung zu stellen. BM Kösters gibt
an, dass dies der Verwaltung und ihm natürlich bekannt sei. Etwaige
Vermietungen werden so geregelt, dass ein Freizug im Falle eines Arztwechsels
möglich sei, ebenso werde das Haus zur nächsten Wahl für einen möglichen
Amtsnachfolger zur Verfügung stehen. RM Jochen Bellstedt fragt, wie die Auswahl
des Anwalts erfolgen soll, es sei nicht einfach, einen qualifizierten und
inselkonformen Anwalt zu finden. BM Kösters bestätigt dies und gibt an, bereits
mehrere Gespräche zu führen, die Mitglieder des Gemeinderates können zusätzlich
aktiv Vorschläge einbringen.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.