Sitzung: 27.01.2022 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3
Vorlage: 01/191/2021
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss
empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
Ersatzweise wird das
Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB
erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3
NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.
RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. BM Kösters
ergänzt, dass der Landkreis Wittmund in der Genehmigung einer Veranda einen
Vorgriff auf den neuen B-Plan sieht; demnach wäre aus heutiger Sicht die Fläche
der Veranda zu groß. RM Klasing erläutert die damaligen Beweggründe, dass
Veranden zusätzlich zur bebaubaren Fläche gestattet sind und er würde diese
Regelung auch künftig begrüßen. BM Kösters erwidert, dass eine solche Lösung
durchaus gut wäre, aber zu einer hohen Grundstücksverdichtung führt, welcher er
zum heutigen Zeitpunkt nicht zustimmen kann. Das Dorf sei schon sehr stark
verdichtet und Veranden weisen im Vergleich zu anderen Baukörpern eine
schlechte Flächenausnutzung und eine eher mäßige energetische Bilanz auf.
Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.