Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.

 


RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. BM Kösters ergänzt, dass der Landkreis Wittmund in der Genehmigung einer Veranda einen Vorgriff auf den neuen B-Plan sieht; demnach wäre aus heutiger Sicht die Fläche der Veranda zu groß. RM Klasing erläutert die damaligen Beweggründe, dass Veranden zusätzlich zur bebaubaren Fläche gestattet sind und er würde diese Regelung auch künftig begrüßen. BM Kösters erwidert, dass eine solche Lösung durchaus gut wäre, aber zu einer hohen Grundstücksverdichtung führt, welcher er zum heutigen Zeitpunkt nicht zustimmen kann. Das Dorf sei schon sehr stark verdichtet und Veranden weisen im Vergleich zu anderen Baukörpern eine schlechte Flächenausnutzung und eine eher mäßige energetische Bilanz auf.

Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.