Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 


RM Klasing meint, dass in der Gestaltungssatzung Wert daraufgelegt wurde, dass die Flächen für diese Anlagen auf den Dächern hierzu nicht zu groß würden.

Er wisse, dass man sich nicht über Bundesgesetze hinwegsetzen könne, aber das Dorfbild würde sich hierdurch ändern.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs stimmt dafür, dies in die Ideen-Box für den neuen B-Plan mitaufzunehmen, z.B. wo Photvoltaikanlagen hinsollen, evtl. zur straßenabgewandten Seite etc.