Sitzung: 03.03.2022 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 01/011/2022
Beschlussvorschlag nach BA Sitzung vom 10.02.2022
Der Rat der
Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, in enger Abstimmung mit dem
Landkreis Wittmund, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante
Erweiterung und Sanierung des EDEKA-Marktes zu schaffen und dem Rat zur
Entscheidung vorzulegen.
Mit dem
Eigentümer ist ein Projektfahrplan abzustimmen, welcher eine zeitnahe Umsetzung
gewährleistet und gleichzeitig die laufende Lebensmittelversorgung nicht
gefährdet.
RM Breuer verlässt das Podium aufgrund von Befangenheit.
RV Redelfs erläutert, dass es zunächst Nachbesserungen an den Plänen
gab, die notwendig waren. Es geht um einen Vertrag zwischen der Gemeinde und
Edeka, um die Erweiterung des Edeka Martes außerhalb des B-Planes auf den Weg
zu bringen. Es soll ein Projektfahrplan erstellt werden.
RM Goedecke fragt, ob es dazu eine Öffentlichkeitsveranstaltung geben
würde?
BM Kösters antwortet, es gab bereits eine Vorstellung, bzw. Präsentation
im öffentlichen Teil des Bauausschusses.
Es soll eine zusätzliche Mitarbeiter Wohnung geschaffen werden und die
Fassade wird erweitert. Es ist keine weitere Präsentation geplant; darin wird
auch kein Problem gesehen.
RV Redelfs sagt, wenn ein vorhabenbezogener B-Plan erstellt würde, würde
die Bevölkerung beteiligt.
RM Klasing sagt: Wenn der Edeka Markt vergrößert wird, wird es auch eine
höhere Pacht dort geben und der Betreiber müsste mehr Umsatz erzielen oder
höhere Verkaufspreise verlangen. Wenn ein großer Lebensmittelhändler sein
Geschäft vergrößert, müssten sich auch die kleineren Läden vergrößern können.
Es muss klar sein, dass andere Einzelhändler unter einer Vergrößerung leiden
würden.
Der Bedarf einer Vergrößerung ist da, aber müssen es 800qm
Verkaufsfläche sein? Es gibt dann keine Möglichkeit, das Grundstück anders zu
nutzen.
In der Planung gäbe es keinen Versatz im Mauerwerk und die
Baugestaltungssatzung wird nicht eingehalten; so könnte man es nicht
beschließen. Es muss wie beim Bestandsgebäude gelöst werden. Auch im Süden
müsse so verfahren werden. Die Haube um das Treppenhaus muss ebenfalls geändert
werden. Die Südseite des Giebels sollte analog zum Nordgiebel geändert werden.
Das Treppenhaus müsste als eine ortstypische Gaube gelöst werden. Der Giebel im
Süden habe nur zwei Fenster. Das müssten mehr sein. Auch im Lager sollte mehr
Licht durch die Fassaden. Der Deich im Norden ist in dem Plan weggezeichnet. Er
müsste aber bleiben und wäre wohl auch geschützt. Ebenso der Deich im Süden.
Man sollte den Beschlussvorschlag nicht so freigeben, da man diese Dinge
sonst übersehen würde.
RV Redelfs stimmt zu und daher sollte der folgende Satz aus dem
Beschlussvorschlag gestrichen werden:
Die überarbeitete
Entwurfsplanung wird im Hinblick auf die Einhaltung der Baugestaltungssatzung
freigegeben.
Man sollte die Anregungen an die Edeka Gruppe weitergeben.
Die grundsätzliche Erweiterung ist verständlich und nachvollziehbar. Das
war überfällig und allen bekannt – auch für die Logistik. Die wirtschaftlichen
Auswirkungen sind dann ein Thema, das den Rat nicht interessieren sollte. Der
Lebensmittelmarkt sollte gesichert werden mit Mitarbeiterwohnungen und
Dauerwohnungen.
BM Kösters sagt: Es sei wichtig, dass der Markt erweitert wird. Man ist
mit Edeka im Gespräch und der Markt ist zu klein. Auch für die Mitarbeiter ist
es nicht einfach. Es geht nicht nur um mehr Kunden, sondern sie wollten die
Laufwege verbessern, ein Kunden WC einrichten und für Kunden und Mitarbeiter
den Aufenthalt angenehmer machen. Es ist wichtig, dass es ein Lebensmittelmarkt
bleibt. Es könnte ein vorhabenbezogener B-Plan mit Betriebswohnungen sein. Die
Wohnfläche soll verdoppelt werden und wäre besser für die Mitarbeiter. Wir
sollten Edeka eine baldige Rückmeldung geben. Zum 01.11.2022 sollte mit dem
Umbau begonnen werden.
Kämmerer Koffinke sagt zum Baurecht: Wir haben eine Gestaltungssatzung,
die nichts vorschreibt. Im neuen B-Plan sollte stehen, was wir wollen. Edeka
ist wohl bereit, dem nachzukommen. Ein Verweis auf die Gestaltungssatzung II wäre
dann vom Tisch.
RM Klasing meint, es muss nicht nach der Satzung gebaut werden. Wenn,
dann müsste man sich an den B-Plan halten und der würde das auch nicht
vorsehen.
Kämmerer Koffinke meint, man sollte nicht zusätzlich zum B-Plan auch
noch die Gestaltung einbringen; das wäre sehr viele Arbeit und müsste klar
sein.
RM JO Bellstedt erklärt sich mit dem Beschlussvorschlag ohne den letzten
Satz einverstanden. Das Projekt wurde im BA kontrovers diskutiert. Es sind
Bedenken, mit denen man sich beschäftigen müsste. Der Rat könnte nur
Richtlinien vorgeben und sich nicht privatwirtschaftlich einmischen. Der
Handlungsbedarf ist da. Auch die Gäste melden sich schon. Der jetzige Edeka
Laden ist aus den 80-er Jahren. Die Gäste sehen die Knappheit in der Gastronomie
und der Einkauf ist kein angenehmes Erlebnis. Das Projekt sollte angeschoben
werden.
Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen mit der Maßgabe,
dass der Satz gestrichen wird: „Die
überarbeitete Entwurfsplanung wird im Hinblick auf die Einhaltung der
Baugestaltungssatzung freigegeben.“