Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag nach BA Sitzung vom 10.02.2022

 

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, in enger Abstimmung mit dem Landkreis Wittmund, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung und Sanierung des EDEKA-Marktes zu schaffen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Mit dem Eigentümer ist ein Projektfahrplan abzustimmen, welcher eine zeitnahe Umsetzung gewährleistet und gleichzeitig die laufende Lebensmittelversorgung nicht gefährdet.

 

 

 


RM Breuer verlässt das Podium aufgrund von Befangenheit.

 

RV Redelfs erläutert, dass es zunächst Nachbesserungen an den Plänen gab, die notwendig waren. Es geht um einen Vertrag zwischen der Gemeinde und Edeka, um die Erweiterung des Edeka Martes außerhalb des B-Planes auf den Weg zu bringen. Es soll ein Projektfahrplan erstellt werden.

RM Goedecke fragt, ob es dazu eine Öffentlichkeitsveranstaltung geben würde?

BM Kösters antwortet, es gab bereits eine Vorstellung, bzw. Präsentation im öffentlichen Teil des Bauausschusses.

Es soll eine zusätzliche Mitarbeiter Wohnung geschaffen werden und die Fassade wird erweitert. Es ist keine weitere Präsentation geplant; darin wird auch kein Problem gesehen. 

RV Redelfs sagt, wenn ein vorhabenbezogener B-Plan erstellt würde, würde die Bevölkerung beteiligt.

RM Klasing sagt: Wenn der Edeka Markt vergrößert wird, wird es auch eine höhere Pacht dort geben und der Betreiber müsste mehr Umsatz erzielen oder höhere Verkaufspreise verlangen. Wenn ein großer Lebensmittelhändler sein Geschäft vergrößert, müssten sich auch die kleineren Läden vergrößern können. Es muss klar sein, dass andere Einzelhändler unter einer Vergrößerung leiden würden.

Der Bedarf einer Vergrößerung ist da, aber müssen es 800qm Verkaufsfläche sein? Es gibt dann keine Möglichkeit, das Grundstück anders zu nutzen.

In der Planung gäbe es keinen Versatz im Mauerwerk und die Baugestaltungssatzung wird nicht eingehalten; so könnte man es nicht beschließen. Es muss wie beim Bestandsgebäude gelöst werden. Auch im Süden müsse so verfahren werden. Die Haube um das Treppenhaus muss ebenfalls geändert werden. Die Südseite des Giebels sollte analog zum Nordgiebel geändert werden. Das Treppenhaus müsste als eine ortstypische Gaube gelöst werden. Der Giebel im Süden habe nur zwei Fenster. Das müssten mehr sein. Auch im Lager sollte mehr Licht durch die Fassaden. Der Deich im Norden ist in dem Plan weggezeichnet. Er müsste aber bleiben und wäre wohl auch geschützt. Ebenso der Deich im Süden.

Man sollte den Beschlussvorschlag nicht so freigeben, da man diese Dinge sonst übersehen würde.

 

RV Redelfs stimmt zu und daher sollte der folgende Satz aus dem Beschlussvorschlag gestrichen werden:

Die überarbeitete Entwurfsplanung wird im Hinblick auf die Einhaltung der Baugestaltungssatzung freigegeben.

 

Man sollte die Anregungen an die Edeka Gruppe weitergeben. 

Die grundsätzliche Erweiterung ist verständlich und nachvollziehbar. Das war überfällig und allen bekannt – auch für die Logistik. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind dann ein Thema, das den Rat nicht interessieren sollte. Der Lebensmittelmarkt sollte gesichert werden mit Mitarbeiterwohnungen und Dauerwohnungen.

BM Kösters sagt: Es sei wichtig, dass der Markt erweitert wird. Man ist mit Edeka im Gespräch und der Markt ist zu klein. Auch für die Mitarbeiter ist es nicht einfach. Es geht nicht nur um mehr Kunden, sondern sie wollten die Laufwege verbessern, ein Kunden WC einrichten und für Kunden und Mitarbeiter den Aufenthalt angenehmer machen. Es ist wichtig, dass es ein Lebensmittelmarkt bleibt. Es könnte ein vorhabenbezogener B-Plan mit Betriebswohnungen sein. Die Wohnfläche soll verdoppelt werden und wäre besser für die Mitarbeiter. Wir sollten Edeka eine baldige Rückmeldung geben. Zum 01.11.2022 sollte mit dem Umbau begonnen werden.

Kämmerer Koffinke sagt zum Baurecht: Wir haben eine Gestaltungssatzung, die nichts vorschreibt. Im neuen B-Plan sollte stehen, was wir wollen. Edeka ist wohl bereit, dem nachzukommen. Ein Verweis auf die Gestaltungssatzung II wäre dann vom Tisch.

RM Klasing meint, es muss nicht nach der Satzung gebaut werden. Wenn, dann müsste man sich an den B-Plan halten und der würde das auch nicht vorsehen.

Kämmerer Koffinke meint, man sollte nicht zusätzlich zum B-Plan auch noch die Gestaltung einbringen; das wäre sehr viele Arbeit und müsste klar sein.

RM JO Bellstedt erklärt sich mit dem Beschlussvorschlag ohne den letzten Satz einverstanden. Das Projekt wurde im BA kontrovers diskutiert. Es sind Bedenken, mit denen man sich beschäftigen müsste. Der Rat könnte nur Richtlinien vorgeben und sich nicht privatwirtschaftlich einmischen. Der Handlungsbedarf ist da. Auch die Gäste melden sich schon. Der jetzige Edeka Laden ist aus den 80-er Jahren. Die Gäste sehen die Knappheit in der Gastronomie und der Einkauf ist kein angenehmes Erlebnis. Das Projekt sollte angeschoben werden.

Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen mit der Maßgabe, dass der Satz gestrichen wird: „Die überarbeitete Entwurfsplanung wird im Hinblick auf die Einhaltung der Baugestaltungssatzung freigegeben.“