Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Geänderter Beschlussvorschlag aus VA vom 21.02.2022:

 

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, in Vorbereitung auf den neuen Bebauungsplan, mögliche Handlungsoptionen zur geordneten Hotelentwicklung auf Spiekeroog bis zum Sommer 2022 zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Der Rat setzt dabei folgende Rahmenbedingungen. Er versteht sie als richtungsweisend und soll Orientierung in der Erarbeitung geben. Der Rat weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um finale Beschlüsse, sondern nur um das Aufzeigen erster Präferenzen handelt.

 

§  Die geordnete Neuschaffung und Sicherung von Hotelbetrieben auf Spiekeroog wird angestrebt, im Idealfall mit öffentlicher Gastronomie.

§  Das Maß der baulichen Ausprägung (z.B. geregelt über Geschossflächen oder Baugrenzen) sollte zum kleinteiligen Dorfbild passen und so gering wie möglich sein, sich jedoch auch an den betrieblichen und qualitativen Notwendigkeiten orientieren.

§  Nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebote und Gleichbehandlungsgrundsätze sind zu wahren.

§  Die Vergrößerung eines Hotelbetriebs durch Schaffung zusätzlicher Hotelbetten ist insbesondere dann denkbar, wenn dadurch der Betrieb langfristig wirtschaftlich abgesichert werden kann.

§  Die Nutzung ist zwingend und dauerhaft festzulegen, eine Umwandlung zu Ferienwohnung muss ausgeschlossen sein.

§  Der dauerhafte Betrieb muss gewährleistet sein, Mitarbeiterwohnraum in ausreichendem Umfang ist nachzuweisen und abzusichern.

 

 


BM Kösters sagt, dass 2019 ein Konzept für das Hotel zu Linde vorgestellt wurde. Dann wurde 2021 der B-Plan gekippt und seitdem gilt die Veränderungssperre. Man wolle weg vom Einzelfall Hotel Linde und hin zur Hotelentwicklung auf der Insel, die für alle gilt. Man möchte aber auch keine Hotelbauten, die unpassend und zu groß sind. Aber wir brauchen auch Hotelbetrieb und nicht nur Ferienwohnungen. Ein Hotel ist deutlich personalintensiver in Bezug auf Mitarbeiterwohnraum, der wichtig ist und geschaffen werden muss. Die Zeitachse ist nicht einfach. Es muss eine Lösung gefunden werden, damit der Schwebezustand aufhört. Es geht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der vorgibt, wenn ein Hotel gebaut wird, dann so. 

RM JU Bellstedt fragt, was ein Rahmenplan in dem Zusammenhang bedeuten würde?

BM Kösters sagt, es gehe darum eine Richtung vorzugeben, was man machen kann und was nicht. Der Prozess sollte 2 Monate dauern, in dem auch die Geschossfläche und die Wohnzahlen mit einbezogen werden. Wen sich ein Rat nicht mit einem Rahmenplan beschäftigen möchte, sollte es jetzt geklärt werden.

RV Redelfs sagt, der Vorteil eines Rahmenplanes wäre, dass ein Investor dann nicht machen kann, was er will, sondern Vorgaben bekommt, an die er sich halten sollte. Der Weg ist hilfreich, damit wir aus dem Zugzwang kommen. Dann haben wir einen Rahmenplan an den man sich zwar nicht halten muss, aber die Vorgaben wären zumindest gegeben.

RM Goedecke sagt, dass es für das Hotel zur Linde zu lange dauert. Es steht im Raum, dass dort Ferienwohnungen gebaut würden.

BM Kösters antwortet, dass der Eigentümer über die Vorgehensweise informiert wäre und an einer Zustimmung für seine Pläne interessiert wäre. Man müsse mit den Bedingungen der Veränderungssperre und des zu erstellenden B-Plans zurechtkommen und über einen Rahmenplan Regeln schaffen. Die Absicherung von dauerhaftem Mitarbeiter Wohnraum wäre wichtig. Eine Umwidmung zu Ferienwohnungen müsse ausgeschlossen werden.

RM Breuer stimmt zu, dass es jetzt nicht um eine Einzelfallentscheidung gehen sollte, sondern der gesamte Ort betrachtet werden müsste. Der Rahmenplan wäre die beste Lösung, es gäbe derzeit keine Alternative.

RM JO Bellstedt sagt, dass die Vorgehensweise gut zu erklären wäre. Er zeigt sich zuversichtlich, dass der Eigentümer keine ablehnende Haltung im weiteren Verlauf zeigen würde.

 

Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.