Sitzung: 03.03.2022 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/017/2022
Geänderter Beschlussvorschlag aus VA vom 21.02.2022:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt
die Verwaltung, in Vorbereitung auf den neuen Bebauungsplan, mögliche
Handlungsoptionen zur geordneten Hotelentwicklung auf Spiekeroog bis zum Sommer
2022 zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Der Rat setzt dabei folgende
Rahmenbedingungen. Er versteht sie als richtungsweisend und soll Orientierung
in der Erarbeitung geben. Der Rat weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich
hierbei nicht um finale Beschlüsse, sondern nur um das Aufzeigen erster
Präferenzen handelt.
§
Die geordnete Neuschaffung und Sicherung von
Hotelbetrieben auf Spiekeroog wird angestrebt, im Idealfall mit öffentlicher
Gastronomie.
§
Das Maß der baulichen Ausprägung (z.B. geregelt
über Geschossflächen oder Baugrenzen) sollte zum kleinteiligen Dorfbild passen
und so gering wie möglich sein, sich jedoch auch an den betrieblichen und
qualitativen Notwendigkeiten orientieren.
§
Nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebote und
Gleichbehandlungsgrundsätze sind zu wahren.
§
Die Vergrößerung eines Hotelbetriebs durch
Schaffung zusätzlicher Hotelbetten ist insbesondere dann denkbar, wenn dadurch
der Betrieb langfristig wirtschaftlich abgesichert werden kann.
§
Die Nutzung ist zwingend und dauerhaft festzulegen,
eine Umwandlung zu Ferienwohnung muss ausgeschlossen sein.
§
Der dauerhafte Betrieb muss gewährleistet sein,
Mitarbeiterwohnraum in ausreichendem Umfang ist nachzuweisen und abzusichern.
BM Kösters sagt, dass 2019 ein Konzept für das Hotel zu Linde
vorgestellt wurde. Dann wurde 2021 der B-Plan gekippt und seitdem gilt die
Veränderungssperre. Man wolle weg vom Einzelfall Hotel Linde und hin zur
Hotelentwicklung auf der Insel, die für alle gilt. Man möchte aber auch keine
Hotelbauten, die unpassend und zu groß sind. Aber wir brauchen auch
Hotelbetrieb und nicht nur Ferienwohnungen. Ein Hotel ist deutlich
personalintensiver in Bezug auf Mitarbeiterwohnraum, der wichtig ist und
geschaffen werden muss. Die Zeitachse ist nicht einfach. Es muss eine Lösung
gefunden werden, damit der Schwebezustand aufhört. Es geht um einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der vorgibt, wenn ein Hotel gebaut wird, dann
so.
RM JU Bellstedt fragt, was ein Rahmenplan in dem Zusammenhang bedeuten
würde?
BM Kösters sagt, es gehe darum eine Richtung vorzugeben, was man machen
kann und was nicht. Der Prozess sollte 2 Monate dauern, in dem auch die
Geschossfläche und die Wohnzahlen mit einbezogen werden. Wen sich ein Rat nicht
mit einem Rahmenplan beschäftigen möchte, sollte es jetzt geklärt werden.
RV Redelfs sagt, der Vorteil eines Rahmenplanes wäre, dass ein Investor
dann nicht machen kann, was er will, sondern Vorgaben bekommt, an die er sich
halten sollte. Der Weg ist hilfreich, damit wir aus dem Zugzwang kommen. Dann
haben wir einen Rahmenplan an den man sich zwar nicht halten muss, aber die
Vorgaben wären zumindest gegeben.
RM Goedecke sagt, dass es für das Hotel zur Linde zu lange dauert. Es
steht im Raum, dass dort Ferienwohnungen gebaut würden.
BM Kösters antwortet, dass der Eigentümer über die Vorgehensweise
informiert wäre und an einer Zustimmung für seine Pläne interessiert wäre. Man
müsse mit den Bedingungen der Veränderungssperre und des zu erstellenden
B-Plans zurechtkommen und über einen Rahmenplan Regeln schaffen. Die
Absicherung von dauerhaftem Mitarbeiter Wohnraum wäre wichtig. Eine Umwidmung
zu Ferienwohnungen müsse ausgeschlossen werden.
RM Breuer stimmt zu, dass es jetzt nicht um eine Einzelfallentscheidung
gehen sollte, sondern der gesamte Ort betrachtet werden müsste. Der Rahmenplan
wäre die beste Lösung, es gäbe derzeit keine Alternative.
RM JO Bellstedt sagt, dass die Vorgehensweise gut zu erklären wäre. Er
zeigt sich zuversichtlich, dass der Eigentümer keine ablehnende Haltung im
weiteren Verlauf zeigen würde.
Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.