Sitzung: 17.03.2022 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst
Vorlage: 01/029/2022
AV Redelfs sagt, dass der Rahmenplan für eine
Hotelentwicklung auf der Insel auf den Weg gebracht werden soll. Dieser sollte
dann für Eigentümer und Bauherren gelten.
Es sollten in dieser Sitzung erste Ideen im Rahmenplan
fixiert werden.
Es geht z.B. um die Definition, für welche Gebiete und
über welche Inhalte der Rahmenplan gelten sollte.
BM Kösters ergänzt, es sollte nicht nur um Hotels
gehen, sondern auch um Pensionen.
Es sollte eine Abgrenzung zu Ferienwohnung vorliegen,
in der es ja eigene Kochgelegenheiten gibt.
Ebenso sollten Wellness und Spa-Bereiche keine
Vorgaben innerhalb des Rahmenplans erhalten.
AV Redelfs fragt, um welches Plangebiet es gehen
sollte? Man könne kaum das ganze Dorf erfassen. Man könnte im Osten nicht
dasselbe festlegen wie im Dorfkern. Dies Gebiet wäre zu groß.
RM Klasing sagt: Früher durfte zweigeschossig gebaut
werden. Städtebaulich ist es aber sinnvoll, die höchste Bebauung nur im
Ortskern zuzulassen. Zu den Ortsrändern hin soll die Bebauung niedriger sein.
BM Kösters sagt: ein Hotel müsste zweigeschossig sein
dürfen. Eine Orientierung sollte die Firsthöhe der umliegenden Gebäude sein.
Das macht zwar einige glücklicher, die in der
Nachbarschaft bereits höhere Gebäude haben, aber dafür schließt man Überraschungen
aus.
BS Schreiber sagt: Das Betriebskonzept eines Hotels
ist wichtig, damit es auch wirtschaftlich ist. Die Grenze die gesetzt wurde,
war z.B. für das Hotel zur Linde zu eng. Da muss man über die Fläche vergrößern
können und nicht über die Höhe.
AV Redelfs sagt, nicht jedes Hotel hat mehr Fläche zur
Verfügung, beim genannten Fall wäre das jetzt Zufall. Man sollte eine Fläche
festlegen, in die ein Hotel passen muss. Das geht ja auch für andere Hotels.
Die Bau-Tiefe sollte nicht erhöht werden, darüber würde sonst Grün- und
Gärtenfläche verloren gehen.
Die bebaubare Fläche müsste geklärt und die
Freiflächen müssten entsprechend berechnet werden.
Die meisten bestehenden Hotel-Gebäude sind größer, als
das, was wir im alten B-Plan Dorf zugelassen haben. Wenn die abgerissen werden,
hätten sie kleiner wiederaufgebaut werden müssen.
Kämmerer Koffinke sagt: Der Rahmenplan soll zeigen,
was wir in Zukunft wollen. Wir sollten die maximale Kubatur und Größe
festlegen. Jedem Hotel wird ein bauhabenbezogener Bauplan zugrunde gelegt
werden. Wenn der Hintergrund beim derzeit geplanten Hotel zur Linde brennt,
kommt die FFW nicht mehr hin. Das Bestehende sollte nicht die Grundlage für den
Rahmenplan sein.
RM Klasing ergänzt, dass man schauen sollte, wie die
Wege für die Gäste sind: es dürften keine engen Wege sein, die auch von
Lieferdiensten genutzt werden.
BM Kösters sagt, dass im neuen Bebauungsplan keine
Staffelgrundstücksgrößen geregelt werden können. Die Kubatur kann geregelt
werden. Dabei wäre eine prozentuale Kubatur Berechnung gerechter für die
Bebauung als ein absolutes Kubaturmass. Man müsste Hotels eine Chance geben,
sonst bekommen wir immer mehr Ferienwohnungen. Die Grundflächenzahl muss
vorgegeben werden.
AV Redelfs sagt, dass die vorhandenen Grundstücksflächen
wichtig sind, um eine Vorstellung zu haben. Aber diese Vorgabe gehöre nicht in
den Rahmenplan.
Sie ergänzt, dass zur Sicherung des Hotelbetriebes
auch die Absicherung des Mitarbeiter Wohnraums gehören muss. Wer ein Hotel
baut, muss ich auch an diesen Rahmenplan halten.
RM Klasing meint: ohne Deckelung kann sich ein Bauherr
einen großen Bau in das Dorf stellen.
Kämmerer Koffinke sagt: Der Rahmenplan unterliegt
nicht dem Bauordnungsplan und ist nicht beklagbar. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan bezieht sich auf den Rahmenplan; der regelt dann die rechtliche
Seite. Wir können sagen, was wir uns vorstellen, und es muss in die
Umfeld-Bebauung passen. Der Rahmenplan muss ortsbildprägend angepasst sein.
BM Kösters sagt: Der Rahmenplan ist ein Plan für
Verhandlungen mit Eigentümern. Dies ist rechtlich geprüft. Die Gefahr ist, dass
der neue B-Plan vielleicht viele Möglichkeiten vorsieht, mit der Gefahr, dass
wir noch mehr Ferienwohnungen bekommen. Alles, was wir für die Entwicklung der
Insel vorsehen, muss in den Rahmenplan gefasst werden. Rechtlich wird dann
alles über den städtebaulichen Vertrag und den vorhabenbezogenen B-Plan
geregelt. Man könnte dann dort zweigeschossig bauen, wo das Umfeld
zweigeschossig ist.
AV Redelfs fragt, wer die Umgebung definiert? Haus
Winfried ist z.B. zweigeschossig, aber alles in der Gegend wäre eingeschossig.
Was ist der Maßstab?
BS Schreiber fragt, ob auch ein Rahmenplan für
Ferienwohnungen denkbar wäre?
BM Kösters sagt, dass dies im späteren Einklang mit
dem neuen B-Plan geregelt würde. Es gibt wenig Dauerwohnraum, wenig Gewerbe und
viele Ferienwohnungen. Für alles, was nicht Ferienwohnung ist, kann man einen
Rahmenplan erstellen. Es gibt auch schöne, zweigeschossige Häuser. Der
Dauerwohnraum muss in jedem Fall abgesichert werden.
Zudem sollten die Baugrenzen vergrößert werden. Dabei
muss es einen Garten geben und Grenzabstände zu anderen Häusern müssen
festgelegt werden. Dies sollte an eine Zahl gekoppelt sein.
RM Klasing sagt: Früher gab es nur eine kleine
Parzelle für die Bebauung und mehr gab es nicht. Das wurde mit dem Faktor 0,2
bemessen. Dazu gab es Baugrenzen mit Abstandsregeln. Und jetzt soll dieser
Faktor vergrößert werden. Damit wird das Dorf verändert.
RM Andreesen sagt, damit würden auch Pensionen mit
Bett und Frühstück gefördert und das wäre wichtig.
AV Redelfs sagt, in vorherigen Räten wurde
mehrheitlich festgelegt, dass die Grundstücke wirtschaftlich ausgenutzt werden
müssen. Daraus entstand der B-Plan-Dorf mit der sehr engen Bebauung.
AV Redelfs sagt: Im nächsten Schritt sollten die
Grundfläche und Firsthöhe festgelegt werden. Auch die Versiegelung müsste
berücksichtigt werden. Es wäre schwierig, sich alles auf dem Papier
vorzustellen.
BM Kösters meint: Es gibt Computersimulationen, in
denen man einen Teil des B-Plans eingibt und dann kann man sich verschiedene
Modelle anschauen.
Kämmerer Koffinke meint, dass man kann die Bau-Tiefe
und –breite nur standortabhängig vorgeben. Also müsste dies im
vorhabenbezogenen B-Plan festgelegt werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die
Gebäude, umso größer die Abstandsgrenze.
BM Kösters ergänzt: Der dauerhafte Betrieb soll den
Mitarbeiterwohnraum mit absichern. Dies ist rechtlich abgesichert. Im Zuge des
Hotelvorhabens muss auch das Betriebskonzept abgegeben werden. Wie viele
Mitarbeiter werden gebraucht? Zum Betriebskonzept wird dann der Dauerwohnraum
vorgeschrieben und der Betriebsswohnraum soll gesichert werden.
Im vorhabenbezogenen B-Plan ist dem Hotel
Dauerwohnraum zuzuordnen. Man kann es dann nicht mehr ändern.
Kämmerer Koffinke sagt, diese Grunddienstbarkeit
verjährt nicht; wohingegen persönliche Dienstbarkeiten verfallen.
RM Klasing weist darauf hin, dass diese vielen
Informationen immer unterschiedlich waren und dies sollte vorab rechtlich geprüft
werden. Was ist, wenn der Betreiber wirtschaftliche Schwierigkeiten hat?
Kämmerer Koffinke sagt: Planrecht ist nicht
erzwingbar. Eine Ruine im Dorf muss vermieden werden.
BM Kösters meint: Ein Tausch von einem Hotel hin zu
Ferienwohnungen oder Bruchteilseigentum ist nahezu ausgeschlossen. Nur wenn es
keine Gäste mehr gibt, könnte man den Betrieb nicht erzwingen. Leerstand darf
es nicht geben.
AV Redelfs sagt: Bei den Traufhöhen kann sie sich eine
Abweichung vom bisherigen vorstellen. Die derzeitige Firsthöhe würde sie
beibehalten. Das Dach soll geneigt sein.
RM Klasing meint, die Hauswände dürften auf diese
Weise nicht zu nah aneinandergeraten.
Kämmerer Koffinke ergänzt: Die optimale Ausnutzung von
erneuerbaren Energien ist wichtig. Die Dachneigung sollte das zukünftig
miteinbeziehen. Es handele sich dabei um einen Winkel von 45 Grad.
Zusammenfassend haben sich folgende Punkte für die Erstellung eines
Rahmenplanes herauskristallisiert:
a) Ein
Rahmenplan sollte für Hotels und Pensionen gelten
b) Eine Definition
sollte final anwaltlich geprüft sein
c) Eine
maximale Firsthöhe von z.B. 14 Metern kann festgelegt werden. Die Höhe sollte
sich auch an der umliegenden Bebauung orientieren.
d) Eine
Abweichung der Dachneigung - insbesondere im hinteren, nicht einsehbaren
Bereich - ist denkbar.
e) Bautiefen
sind über den B-Plan vorgegeben; eine Vergrößerung ist schwer vorstellbar und
kann im Einzelfall geprüft werden. Wichtig dabei sind nachbarschaftliche
Interessen sowie die Zuwegung für die Feuerwehr. Vor einer etwaigen Vergrößerung
der Bautiefe sollten unbedingt alle Möglichkeiten der baulichen Nutzung, die
z.B. über die Grundflächenzahl vorgegeben sind, geprüft und genutzt werden.
Grenzbebauung soll vermieden werden, ebenso müssen Grünflächen / Gärten
bleiben.
f)
Die bauliche Größe wird im neuen B-Plan vermutlich
über eine Grundflächenzahl geregelt, im Rahmenplan kann eine Erhöhung der
Grundflächenzahl für Hotels / Pensionen angedacht werden. Der genaue Umfang
wird im B-Plan-Verfahren visualisiert, diskutiert und festgelegt.
g) Betriebswohnraum
ist zwingend zu sichern, die Anzahl der notwendigen Mitarbeiter und
entsprechend notwendiger Wohnraum ist über ein Betriebskonzept nachzuweisen.