Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

Zusatz aus der Bauausschuss Sitzung vom 17.03.2022:

Es wird ausdrücklich betont, dass sich das Einvernehmen auf die befristete Aufstellung eines 20-Zoll-Seecontainers inklusive eines Aufliegers am Nordstrand bezieht, und nicht auf das Gesamtprojekt mit Festinstallationen.

 

 


AV Redelfs stellt den Sachstand vor. Es geht um das Projekt „DynaDeep“. Es geht um einen Lagercontainer, der am Strand in der Nähe des Projektes aufgestellt werden soll. Der Nationalpark hat das gesamte Projekt genehmigt; heute geht es im Bauausschuss um den Lagercontainer.

RM Klasing sagt, dass der Container genehmigungsfähig ist. Aber die Frage wäre, wie er dorthin transportiert werden soll. Sowohl der geplante Traktor wäre schwierig zu bejahen, als auch die Straßennutzung wäre ein Problem. Zusätzlich muss auch das Raupenfahrzeug für den Bau des Turmes an den Strand gelangen. Es sollte geklärt werden, ob der Transport über die Straßen genehmigt werden soll. Der Transport könnte Schäden anrichten. Daher sollte zumindest der Transport des Harms-Raupenfahrzeug über die See erfolgen. Das Landungsboot sollte die Raupe mittransportieren. Oder man müsste sich auf eine genaue Straßenroute festlegen. Dies sollte vorab festgelegt werden, damit das Problem nicht vor Ort passiert.

Das schwere Gerät sollte über den Seeweg gehen. Wenn das Wetter für den Rückweg nicht passt, muss der Rückweg über das Westend geregelt werden.

BM Kösters sagt, dass das Harms-Bohrfahrzeug auf beiden Wegen über den Seeweg kommen soll. Eventuell verbleibt das Bohrfahrzeug auch einige Tage am Strand, bis das Wetter passt, sodass der Rücktransport über den Seeweg erfolgen kann.

Der Container wird zum Hafen geliefert und pendelt zweimal pro Jahr über die Sturmsaison zwischen Wittbülten und Strand. Der Weg zur Hermann Lietz-Schule ist zwar kürzer, aber nicht einfach: die Nationalparkverwaltung wünscht keinen Transport über den Dünenweg. D.h., dass man über den Westen transportieren müsste.

Ein Gespräch mit dem NLWKN hat ergeben, dass das Projekt genehmigt wird, aber die Transportwege müssten geklärt werden. Sowohl ein Transport über den Westen als auch über den Osten sei denkbar. Man wäre sich aber einig, dass es keine Transporte durch das Dorf geben dürfte. Daher würde der Weg über den Osten bevorzugt.

AV Redelfs sagt, wenn der Nationalpark dem Projekt zustimmt, muss sie „die Kröte“ auch schlucken und dann auch die Nachteile mittragen. Man kann nicht ein Projekt beschließen und die Hauptlast trägt die Kommune.

Die Streckenführung ist kein Thema für den Bauausschuss. Die Wege müssten über den Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Hierbei sollten keine pauschalen Genehmigungen erteilt werden, sondern es sollte individuell pro Fahrt genehmigt werden. Der große Traktor vom NLWKN könnte ebenfalls Schäden verursachen. Die Wegeführung muss genau kontrolliert werden.

RM Klasing sagt, dass man den Container zumindest über die Straßen auch mit Elektrofahrzeugen ziehen können sollte.

 

Es gab einen Hinweis, dass das Einvernehmen nur für den Container erteilt werden sollte und nicht für das gesamte Projekt. Dies sollte dem Beschlussvorschlag angefügt werden.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.