Sitzung: 11.08.2022 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/059/2022
Im BA vom 11.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
Bei der Entscheidung
wird davon ausgegangen, dass der genannte Wohnraum im Bauantrag als
Dauerwohnraum genutzt und dies auch schriftlich festgelegt wird.
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
AV Redelfs erläutert zunächst den Sachstand. Laut
vorliegendem Bauantrag soll an das Gebäude zur Vergrößerung des Verkaufsraumes
eine Veranda nach Norden hin angebaut werden. Damit die gesamtüberbaute Fläche
nicht überschritten wird, soll ein Anbau auf der Ostseite des Gebäudes
abgerissen werden.
RM Klasing weist darauf hin, dass aus den vorliegenden
Unterlagen nicht eindeutig ersichtlich ist, ob es sich um Ferienwohnungen oder
Dauerwohnungen handelt.
BM Kösters weist daraufhin, dass in den vorliegenden Unterlagen
keine Ferienwohnungen ausgewiesen sind, die Verwaltung wird dies prüfen und das
Ergebnis in der nächsten Ratssitzung mitteilen.
AV Redelfs hält fest, dass sichergestellt werden muss, dass
der vorhandene Wohnraum weiterhin als Dauerwohnraum und nicht als
Ferienwohnraum genutzt wird.
Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird wie folgt ergänzt und im Anschluss einstimmig beschlossen.