Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Im BA vom 11.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

Bei der Entscheidung wird davon ausgegangen, dass der genannte Wohnraum im Bauantrag als Dauerwohnraum genutzt und dies auch schriftlich festgelegt wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 


AV Redelfs erläutert zunächst den Sachstand. Laut vorliegendem Bauantrag soll an das Gebäude zur Vergrößerung des Verkaufsraumes eine Veranda nach Norden hin angebaut werden. Damit die gesamtüberbaute Fläche nicht überschritten wird, soll ein Anbau auf der Ostseite des Gebäudes abgerissen werden.

RM Klasing weist darauf hin, dass aus den vorliegenden Unterlagen nicht eindeutig ersichtlich ist, ob es sich um Ferienwohnungen oder Dauerwohnungen handelt.

BM Kösters weist daraufhin, dass in den vorliegenden Unterlagen keine Ferienwohnungen ausgewiesen sind, die Verwaltung wird dies prüfen und das Ergebnis in der nächsten Ratssitzung mitteilen.

AV Redelfs hält fest, dass sichergestellt werden muss, dass der vorhandene Wohnraum weiterhin als Dauerwohnraum und nicht als Ferienwohnraum genutzt wird.

 

Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird wie folgt ergänzt und im Anschluss einstimmig beschlossen.