Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

 

Im BA vom 11.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird die Errichtung der beantragten Photovoltaik-Anlage erteilt.

 

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

 


AV Redelfs erläutert den Sachstand. Auf dem Dach der betreffenden Gebäude im Noorderpad und Tranpad sollen Photovoltaik-Anlagen und zusätzlich Wärmepumpen errichtet werden.

Kämmerer Koffinke merkt an, dass Wärmepumpen in der Regel nicht genehmigungspflichtig sind. Sollte es sich um genehmigungspflichtige Wärmepumpen handeln, so ist dafür separat eine Genehmigung einzuholen. Die Wärmpumpen sind folglich nicht Gegenstand des Beschlusses.

AV Redelfs merkt an, dass der Beschlussvorschlag demnach deutlicher formuliert werden muss. Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird wie folgt ergänzt und im Anschluss einstimmig beschlossen.