Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Im BA vom 11.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftrag die Verwaltung die Prüfung und ggf. Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre für Photovoltaik-Anlagen auf eigenen Dächern der Antragsteller im Bereich der Gestaltungssatzung II durchzuführen. Über die Zulassung von Ausnahmen ist der Rat zu informieren.

Über Anträge im Bereich der BauGS I soll die Verwaltung nicht allein entscheiden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftrag die Verwaltung die Prüfung und ggf. Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre für Photovoltaik-Anlagen auf eigenen Dächern der Antragsteller im Bereich der Gestaltungssatzung II durchzuführen. Über die Zulassung von Ausnahmen ist der Bauausschuss zu informieren.

 


AV Redelfs erläutert den Sachstand. Die Verwaltung bittet darum, dass die Errichtung von Photovoltaik von der Veränderungssperre künftig ausgenommen wird, da für Eigenheime, die nicht von der Dachvorschrift betroffen sind, kein Grund besteht, dies zu verwehren. Auf den Einwurf von RM Klasing bezüglich der inseltypischen Veranden weist BM Kösters hin, dass es sich hierbei um eine andere Thematik handelt, die in einer getrennten Abstimmung zu erfolgen hat.

AV Redelfs merkt an, dass sich das Ortsbild durch die zunehmenden Photovoltaik-Anlagen auf Dächern verändern wird und die Tourismusindustrie damit leben muss. Sie bittet darum, dass die Verwaltung künftig den Rat über die Errichtung informiert.                                  Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird wie folgt ergänzt und im Anschluss einstimmig beschlossen.