Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Enthaltungen: 1

 

Im BA vom 11.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erteilt sein Einvernehmen von der Veränderungssperre

nach § 14 BauGB zur Errichtung von betrieblichen Wohnraum /Dauerwohnraum in beantragter Form. Die Nutzungsart und die Art der Bauweise werden sich im Aufstellung befindlichen B-Plan 22 wiederfinden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erteilt sein Einvernehmen von der Veränderungssperre nach § 14 BauGB zur Errichtung von betrieblichen Bauerwohnraum in beantragter Form. Die Nutzungsart und die Art der Bauweise werden sich im Aufstellung befindlichen B-Plan 22 wiederfinden.

 


AV Redelfs erläutert den Sachstand. Sie begrüßt, dass der Bauherr nun eine gegenüber vorherigen Planungsentwürfen kleinere Lösung gefunden hat, findet die Firsthöhe jedoch als noch zu hoch. RM Klasing und Beisitzer Schreiber sind mit dem Antrag einverstanden und begrüßen die Lösung. Beisitzer Schreiber fragt, was mit der Nutzung ist. Kämmerer Koffinke erläutert, dass dies in der Beschlussvorlage unter dem Absatz „Wertung“ geregelt sei. Im künftigen B-Plan wird ein Plangebiet „Südwestlicher Westerloog“ ausgewiesen, welches die Grundstücke Westerloog 7+9 umfassen wird, und welches ein reines Wohngebiet für Dauerwohnen und betriebliches Wohnen darstellt. Auch die Baugenehmigung wird nur für betriebliches Wohnen / Dauerwohnen erteilt.

 

Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird wie folgt ergänzt und im Anschluss mehrheitlich beschlossen.