Sitzung: 24.11.2022 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: 01/094/2022
Im Rat vom 24.11.2022 geänderter Beschlussvorschlag:
Die
Richtlinie präzisiert die Umsetzung des §1, Abs. 7 der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die
Dienstanweisung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Spiekeroog und über die
Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehr mit Verwaltung und Gemeinderat vom
08.11.2018.
Richtlinie:
1. Die Regelung bezieht sich auf
3 Mietwohnungen im Feuerwehrgerätehaus.
2. Die Vergabe / Auswahl der
Mieter erfolgt ausschließlich über das Ortskommando
(Gemeindebrandmeister, 1.
Stellvertreter und 2. Stellvertreter)
3. Zum Vergabeprozess gehört
auch die Entwicklung von Vergabe-Kriterien, die durch
das Ortskommando eigenständig zu
erstellen sind und die eine gerechte Vergabe der Wohnungen erkennen lassen.
4. Eine Vergabe einer
Mietwohnung im Feuerwehrgerätehaus an eine Person, die
Wohneigentum auf der Insel
besitzt, ist ausgeschlossen.
5. Um die Nutzung an den aktiven
Feuerwehrdienst auf Spiekeroog binden zu können,
hat das Ortskommando geeignete
Maßnahmen zu treffen (z.B. Feuerwehrgenossenschaft).
6. Sofern das aktive Mitglied
der Feuerwehr gleichzeitig ein bezahlter Mitarbeiter der
Gemeinde oder der NSB ist, kann
die Wohnung als Werksmietvertrag zum geltenden, reduzierten Mietzins angemietet
werden. Der Mietvertrag ist dann an das Angestelltenverhältnis gebunden.
Ansonsten wird über die Gemeinde ein regulärer Mietvertrag in Höhe des jeweils
geltenden Mietzinses von gemeindeeigenen Wohnungen geschlossen.
7. Der jeweilige Mieter muss mit
Hauptwohnsitz bei der Gemeinde Spiekeroog gemeldet
sein.
8. Die Ausschreibung ist durch
das Ortskommando umgehend nach Freimeldung der
Wohnung vorzunehmen, findet das
Ortskommando innerhalb einer
angemessenen Frist (i.d.R. 3
Wochen ab Ausschreibungsbeginn) keinen geeigneten Mieter, greift der regulärer
Vergabeprozess für gemeindeeigene Wohnungen und die Gemeinde entscheidet
eigenständig über die Verwendung der Wohnung.
Die
Verwaltung empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass das Ortskommando der
Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog über die Vergabe der drei gemeindeeigenen
Mietwohnungen im Feuerwehrgerätehaus entscheidet.
Die
Definition „Ortskommando“ sowie die in der Vorlage genannten Kriterien zum
Vergabeprozess, zur Auswahl der Mieter und zur Mietvertragsart gelten in der
Weise, wie in der Vorlage vorgestellt.
An
diesen Beschluss ist gekoppelt, dass der Ratsbeschluss vom 01.06.2017
aufgehoben wird und der Rat nicht mehr über die Vergabe zu beschließen hat.
Der
Rat wird in jedem Fall – gleichzeitig mit der Gemeinde – in Kenntnis gesetzt.
RV Redelfs sagt, dass es um eine Präzisierung der Regelung gehen würde
und nicht um eine Neuregelung. Die Wohnungen sind seinerzeit im Beschluss
genannt gewesen und es war unklar, ob auch die frei werdende Wohnung des
Rettungsdienstes mit gemeint ist.
Sie liest die Regelungen aus der Vorlage vor.
RM Baumfalk teilt mit, dass die Punkte und die Vorgehensweise seitens
der Feuerwehr begrüßt werden.
RV Redelfs weist darauf hin, dass die Feuerwehr-Satzung entsprechend
überprüft und ggf. geändert werden soll.
BM Kösters wird gegen den Beschluss stimmen, da er sich verpflichtet
sieht, konsequent den Erhalt von gemeindlichen Wohnraum zu erhalten.
Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich genehmigt.