Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Im Rat vom 24.11.2022 geänderter Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie präzisiert die Umsetzung des §1, Abs. 7 der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Dienstanweisung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Spiekeroog und über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehr mit Verwaltung und Gemeinderat vom 08.11.2018.

 

Richtlinie:

1. Die Regelung bezieht sich auf 3 Mietwohnungen im Feuerwehrgerätehaus.

2. Die Vergabe / Auswahl der Mieter erfolgt ausschließlich über das Ortskommando

(Gemeindebrandmeister, 1. Stellvertreter und 2. Stellvertreter)

3. Zum Vergabeprozess gehört auch die Entwicklung von Vergabe-Kriterien, die durch

das Ortskommando eigenständig zu erstellen sind und die eine gerechte Vergabe der Wohnungen erkennen lassen.

4. Eine Vergabe einer Mietwohnung im Feuerwehrgerätehaus an eine Person, die

Wohneigentum auf der Insel besitzt, ist ausgeschlossen.

5. Um die Nutzung an den aktiven Feuerwehrdienst auf Spiekeroog binden zu können,

hat das Ortskommando geeignete Maßnahmen zu treffen (z.B. Feuerwehrgenossenschaft).

6. Sofern das aktive Mitglied der Feuerwehr gleichzeitig ein bezahlter Mitarbeiter der

Gemeinde oder der NSB ist, kann die Wohnung als Werksmietvertrag zum geltenden, reduzierten Mietzins angemietet werden. Der Mietvertrag ist dann an das Angestelltenverhältnis gebunden. Ansonsten wird über die Gemeinde ein regulärer Mietvertrag in Höhe des jeweils geltenden Mietzinses von gemeindeeigenen Wohnungen geschlossen.

7. Der jeweilige Mieter muss mit Hauptwohnsitz bei der Gemeinde Spiekeroog gemeldet

sein.

8. Die Ausschreibung ist durch das Ortskommando umgehend nach Freimeldung der

Wohnung vorzunehmen, findet das Ortskommando innerhalb einer

angemessenen Frist (i.d.R. 3 Wochen ab Ausschreibungsbeginn) keinen geeigneten Mieter, greift der regulärer Vergabeprozess für gemeindeeigene Wohnungen und die Gemeinde entscheidet eigenständig über die Verwendung der Wohnung.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass das Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog über die Vergabe der drei gemeindeeigenen Mietwohnungen im Feuerwehrgerätehaus entscheidet.

Die Definition „Ortskommando“ sowie die in der Vorlage genannten Kriterien zum Vergabeprozess, zur Auswahl der Mieter und zur Mietvertragsart gelten in der Weise, wie in der Vorlage vorgestellt.

 

An diesen Beschluss ist gekoppelt, dass der Ratsbeschluss vom 01.06.2017 aufgehoben wird und der Rat nicht mehr über die Vergabe zu beschließen hat.

Der Rat wird in jedem Fall – gleichzeitig mit der Gemeinde – in Kenntnis gesetzt.

 


RV Redelfs sagt, dass es um eine Präzisierung der Regelung gehen würde und nicht um eine Neuregelung. Die Wohnungen sind seinerzeit im Beschluss genannt gewesen und es war unklar, ob auch die frei werdende Wohnung des Rettungsdienstes mit gemeint ist.

Sie liest die Regelungen aus der Vorlage vor.

RM Baumfalk teilt mit, dass die Punkte und die Vorgehensweise seitens der Feuerwehr begrüßt werden.

RV Redelfs weist darauf hin, dass die Feuerwehr-Satzung entsprechend überprüft und ggf. geändert werden soll.

BM Kösters wird gegen den Beschluss stimmen, da er sich verpflichtet sieht, konsequent den Erhalt von gemeindlichen Wohnraum zu erhalten.

Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich genehmigt.