Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde berechtigt den Bürgermeister, den Durchführungsvertrag zum vorhaben Bebauungsplan Nr. 23 „Sicherung der Grundversorgung – Lebensmittel“ abzuschließen.

7 x Ja - einstimmig

 

  1. Der Rat der Gemeinde beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung“.
    7 x Ja - Einstimmig

 

  1. Der Rat beschließt auf der Grundlage des Planentwurfs (Planzeichnung und Planbegründung) sowie des Entwurfs des Durchführungsvertrages die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
    7 x Ja - Einstimmig

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss einschließlich der Information nach § 13a Abs. 3 BauGB ist mit der Information nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

7 x Ja – Einstimmig

  1. Die Absicht, den Flächennutzungsplan nachlaufend anzupassen, wird einschließlich des Entwurfs der Planurkunde zustimmend zur Kenntnis genommen.
    7 x Ja - Einstimmig 

 


RM Breuer unterliegt dem Mitwirkungsverbot und verlässt das Podium aufgrund von Befangenheit.

 

Es geht um die Beschließung eines vorhabenbezogenen B-Planes für den Lebensmittelmarkt. BM Kösters betont, es wäre wichtig, das Gelände dauerhaft für die Lebensmittelversorgung abzusichern und nicht später für Ferienwohnungen oder ähnliches genutzt werden kann.

Herr Bethge, Mitarbeiter der Fa. Edeka, stellt mit einer Präsentation das Projekt vor.

Es geht um die moderne Lebensmittelversorgung auf der Insel. Dazu wird der Verkaufsbereich vergrößert, die Lagerhalle wird verändert und besser klimatisiert. Es gehe auch um eine energetische Umbauweise und Bewirtschaftung.

Herr Bethge stellt die Planungen und Ansichten vor.

Es wird keine Schließungsphase des Geschäftes geben. Der Umbau findet während der Öffnungszeit statt.

Es gibt eine neue Einrichtungsplanung, die mehr Platz für Waren und Gänge vorsieht.

Im 1. OG werden zusätzliche Mitarbeiterwohnungen vorgehalten. Diese werden vergrößert, verbessert und es werden mehr, als jetzt.

An der Nordseite wird ein Technikgebäude entstehen, was begrünt werden soll.

Es wird nachhaltig gebaut mit Nutzung einer Wärmepumpe und diversen anderen technischen Neuerungen, sowie einer PV Anlage auf dem Dach genutzt. Der Energieverbrauch wird dauerhaft überwacht. Es gibt eine erhöhte Dachdämmung.

Als Fazit wird die Investition ca. 5-6 Mio Euro plus ca. 1 Mio Euro für den Ladenbau kosten. Dies wird sich laut Edeka bewähren für die Versorgung des Standortes.

 

RM Klasing sagt, dass das Thema oft besprochen wurde.

Er geht auf die textlichen Punkte ein. Er merkt an, dass auch Dienstleister des Betreibers in den Mitarbeiter Wohnungen wohnen können sollten.

BM Kösters möchte lieber auf der sicheren Seite sein und sicherstellen, dass es kein zweckentfremdeter Wohnraum wird.

RM Klasing führt aus: Der bisherige B-Plan verliert laut Unterlagen seine Gültigkeit, was nicht stimmt. Die Formulierung sollte für das Teilgebiet gelten. Weitere Rechtschreibfehler sollten vom Planer festgestellt werden.

Kämmerer Koffinke sagt, dass auf dem Edeka Grundstück nur Bedienstete des Edeka aufgenommen werden dürfen. So steht es im Grundbuch. Die Satzungen gelten immer nur für das Plangebiet.

 

RV Redelfs teilt mit, dass über jeden Punkt des Beschlussvorschlages abgestimmt werden soll.