Sitzung: 09.02.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/016/2023
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen
zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht
erteilt. Der Zulassung einer Ausnahme stehen überwiegende öffentliche Belange
entgegen. Die Gemeinde stellt derzeit den Bebauungsplan „Dorf – Teil A“ auf.
Das Verfahren befindet sich noch vor der frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planinhalte haben sich noch nicht derart
verfestigt, dass die Beeinträchtigung der gemeindlichen Planung durch das
Vorhaben sicher ausgeschlossen werden kann. Das betrifft insbesondere die
Zulässigkeit von Ferienwohnungen (Art der baulichen Nutzung) als auch die
vorgesehene Hinterliegerbebauung (überbaubare Grundstücksfläche).
Angesichts der
bestehenden Veränderungssperre soll auf die Vereinbarkeit mit dem übrigen
Satzungsrecht nicht weiter eingegangen werden.
Zum Sachverhalt wird auf die Sitzungsvorlage verwiesen.