Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Der Zulassung einer Ausnahme stehen überwiegende öffentliche Belange entgegen. Die Gemeinde stellt derzeit den Bebauungsplan „Dorf – Teil A“ auf. Das Verfahren befindet sich noch vor der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planinhalte haben sich noch nicht derart verfestigt, dass die Beeinträchtigung der gemeindlichen Planung durch das Vorhaben sicher ausgeschlossen werden kann. Das betrifft insbesondere die Zulässigkeit von Ferienwohnungen (Art der baulichen Nutzung) als auch die vorgesehene Hinterliegerbebauung (überbaubare Grundstücksfläche).

 

Angesichts der bestehenden Veränderungssperre soll auf die Vereinbarkeit mit dem übrigen Satzungsrecht nicht weiter eingegangen werden.

 


Zum Sachverhalt wird auf die Sitzungsvorlage verwiesen.