Sitzung: 02.03.2023 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst
Vorlage: 01/023/2023
Die Präsentation wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und dem
Protokoll angefügt.
BM Kösters teilt mit, dass die Leitungen für die Telekommunikation auf
Spiekeroog ca. 30 Jahre alt sind. Sie sollen durch eine Breitbandversorgung
ersetzt werden. Das Vorhaben ist komplex und es braucht Zeit und Sachverstand,
um dies vorzubereiten. Herr Peter Trinkl übernimmt die Vorstellung der
Präsentation.
Das vorhandene Kabelnetz wurde Ende der 80er Jahre gebaut und stößt
längst an seine Grenzen. Der Bedarf an Bandbreite wird zusätzlich in den
nächsten Jahren um 30% jährlich steigen. Eine mögliche und sinnvolle Lösung ist
die Schaffung eines Glasfasernetzes, diese könnte das bestehende Coax-Netz
ersetzen. Ebenso ist eine Festlandsanbindung dringend notwendig. Dieses
Gesamtprojekt ist nur über Fördermittel umsetzbar.
Auf den Inseln ist man grundsätzlich im Nachteil, da die
Bevölkerungszahl im Verhältnis zum Aufwand gering ist.
Auf Spiekeroog gibt es das Netz der Telekom und das Koaxialkabel der
NSB. Beim NSB Kabelnetz wurde viel investiert, aber die Technik hat enorme
Fortschritte gemacht und das vorhandene Netz muss überholt werden.
Es ist allerdings schwierig, Komponenten zu ersetzen. Der Aufwand für
einen störungsfreien Betrieb steigt dabei signifikant.
Ein Festlandsanschluss ist integraler Bestandteil jeder Förderung. Die
Förderung zielt auf Regionen ab, die privatwirtschaftlich nicht adressiert
werden. Spiekeroog wird dazu gehören aufgrund der geringen Einwohnerzahl.
Die Vor-und Nachteile der Möglichkeiten werden vorgestellt. Ein Modell,
in dem die Gemeinde der Träger der Gesellschaft ist, kann für Spiekeroog
relevant sein. Es besteht somit die Möglichkeit, direkten Einfluss auf den
Betrieb auszuüben und die Inselinteressen einzubringen und eine langfristige
Versorgung sicherzustellen.
Im Fall von Spiekeroog würde ein Telekommunikationspartner für diese
Gesellschaft bereits existieren.
BM Kösters teilt mit, dass das Projekt Risiken enthält. Die Ertüchtigung
der Telekommunikation ist wichtig, aber es muss sichergestellt sein, dass die
Gemeinde passiver Gesellschafter ist. Die Ressourcen sind begrenzt. Die
Festlandsanbindung ist ein wichtiger Punkt, wobei die Genehmigungslaufzeiten
für ein Netz durch das Watt sehr lang sein werden. Das Ganze sei ein sehr herausforderndes
Projekt. Wenn das „alte“ Netz substituiert würde, würde das „alte“ Netz früher
oder später entfallen. Es wäre dann mit einer Preissteigerung zu rechnen.
Es wäre der Verwaltung möglich, in der kurzen Zeit eine Gesellschaft zu
gründen, aber weitere Ressourcen würden nicht zur Verfügung stehen.
Andererseits weiß man nicht, ob es zu einem späteren Zeitpunkt erneut
Fördermöglichkeiten gibt, auf die man dringend angewiesen wäre. Wenn eine
Förderung genehmigt ist, müsse man diese nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
ausgeben, sondern kann sie sukzessive für die Umsetzung verwenden.
Im Rahmen der Förderung könnten auch Leerrohre verlegt werden, die
später von anderen Versorgern für z.B. Gas und Strom verwendet werden könnten.
Aber es müsse klar sein, dass sämtliche Straßen des Dorfes geöffnet würden, um
das Glasfasernetz zu installieren.
BM Kösters sagt abschließend, man könnte einen Geschäftsplan für eine
Gesellschaft erstellen. Der Förderzuschuss kann dann auch abgeschrieben werden.
Der Betrag, der von der Gemeinde zu zahlen wäre, ist derzeit allerdings nicht
verfügbar und übersteigt vermutlich die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Gemeinde. Weiterhin ist abzuwägen, ob die Gemeinde Partner einer
Betriebsgesellschaft wird, welche sich dann an der Ausschreibung beteiligt oder
nicht. Die Vorteile der Mitsprache und Mitgestaltung liegen auf der Hand,
gleichzeitig bedeutet ein Mitspracherecht auch Verpflichtungen, die leistbar
sein müssen.
RV Redelfs bedankt sich bei dem Vortragenden. Das Thema würde weiterhin
zunächst besprochen und derzeit kein Beschluss dazu gefasst.