Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung sowie der Ruhezeitenregelung an.

Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt, damit die Umsetzung bereits ab dem 1. Oktober 2023 erfolgen kann, auf eine Regelung von Ruhezeiten wird auf Grund der Alleinlage verzichtet.

 


RV Redelfs teilt mit, dass es um die Ertüchtigung des Rettungshauses im Westen geht. Das Vorhaben stellt daher keine Beeinträchtigung dar.