Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die anliegende Neufassung der „Satzung der Gemeinde Spiekeroog zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB“ zum 02.03.2023

 

 


Die bereits bestehende Satzung soll aktualisiert und angepasst werden. Mit der Aktualisierung soll auch das Bruchteilseigentum besser geregelt werden.

RM Klasing sagt, dass die Teilung von Eigentum nicht verwehrt werden darf, sobald es sich um Ferienwohnungen handelt. Er bemängelt außerdem, dass die Randbereiche, vor allen die Hermann Lietz-Schule, nicht im Geltungsbereich erfasst sind.

BM Kösters sagt, dass man einen klaren Maßstab einsetzen wollte und die ausgenommen Bereiche nicht in einer Beherbergungssituation sind.

RM Klasing meint, dass dort dennoch Bruchteilseigentum erstellt werden könnte.

BM Kösters meint, man sei ohnehin jetzt im B-Plan Prozess. Bei der Satzung gehe es um den Erhalt der touristischen Wertschöpfung. Bruchteilseigentum soll erschwert und leerstehende Nebenwohnungen sollen eingedämmt werden.

Auch RV Redelfs meint, dass man die Hermann Lietz-Schule mit aufnehmen müsste, da sie keinen B-Plan hat.

RM Breuer meint, man könnte die Satzung jetzt beschließen, ab der der Plan sollte zusätzlich geändert werden.

RM Goedecke möchte die Satzung gerne jetzt beschließen, das Thema sei wichtig.

BM Kösters meint, man könnte die Situation lösen, indem der B-Plan der Hermann Lietz-Schule diesen Punkt enthalten und regeln sollte.

RV Redelfs sagt abschließend, dass man eine Begründung für die Herausnahme der HL Schule haben möchte.

Sie liest den Beschlussvorschlag vor, der mehrheitlich genehmigt wird.