Sitzung: 02.03.2023 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/029/2023
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die anliegende
Neufassung der „Satzung der Gemeinde Spiekeroog zur Sicherung von Gebieten mit
Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB“ zum 02.03.2023
Die bereits bestehende Satzung soll aktualisiert und angepasst werden.
Mit der Aktualisierung soll auch das Bruchteilseigentum besser geregelt werden.
RM Klasing sagt, dass die Teilung von Eigentum nicht verwehrt werden
darf, sobald es sich um Ferienwohnungen handelt. Er bemängelt außerdem, dass
die Randbereiche, vor allen die Hermann Lietz-Schule, nicht im Geltungsbereich
erfasst sind.
BM Kösters sagt, dass man einen klaren Maßstab einsetzen wollte und die
ausgenommen Bereiche nicht in einer Beherbergungssituation sind.
RM Klasing meint, dass dort dennoch Bruchteilseigentum erstellt werden
könnte.
BM Kösters meint, man sei ohnehin jetzt im B-Plan Prozess. Bei der
Satzung gehe es um den Erhalt der touristischen Wertschöpfung.
Bruchteilseigentum soll erschwert und leerstehende Nebenwohnungen sollen
eingedämmt werden.
Auch RV Redelfs meint, dass man die Hermann Lietz-Schule mit aufnehmen
müsste, da sie keinen B-Plan hat.
RM Breuer meint, man könnte die Satzung jetzt beschließen, ab der der
Plan sollte zusätzlich geändert werden.
RM Goedecke möchte die Satzung gerne jetzt beschließen, das Thema sei
wichtig.
BM Kösters meint, man könnte die Situation lösen, indem der B-Plan der
Hermann Lietz-Schule diesen Punkt enthalten und regeln sollte.
RV Redelfs sagt abschließend, dass man eine Begründung für die
Herausnahme der HL Schule haben möchte.
Sie liest den Beschlussvorschlag vor, der mehrheitlich genehmigt wird.