Sitzung: 23.03.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/031/2023
Im BA vom 23.03.2023 geänderter Beschlussvorschlag:
Der Bauantrag
bezieht sich auf die Bauvoranfragen 73921 und 1091-21, welche beide positiv
beschieden wurden. Von Ausschussmitgliedern wurde festgestellt, dass die
Bauvoranfragen vom Bauantrag abweichen, somit wird empfohlen, dass Einvernehmen
zur Ausnahme von Veränderungssperre nach § 14 BauGB nicht zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauantrag
bezieht sich auf die Bauvoranfragen 73921 und 1091-21, welche beide positiv
beschieden wurden. Daher wird das Einvernehmen zur Ausnahme von der
Veränderungssperre nach § 14 BauGB erteilt, sofern der Bauantrag inhaltlich den
genehmigten Bauvorbescheiden entspricht.
AV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Das Haus mit Restaurantbetrieb
soll aufgestockt werden und es soll damit Wohnraum für Mitarbeitende entstehen.
Dazu gab es bereits Bauvoranfragen, die genehmigt wurden.
AV Redelfs und RM Klasing stellen fest, dass der Bauantrag Änderungen zu
den genehmigten Bauvoranfragen enthält und man daher das Einvernehmen nicht
erteilen sollte. U.a. wäre jetzt ein Balkon vorgesehen, der vormals nicht
enthalten war, ebenso weist die Firsthöhe zur Bauvoranfrage Differenzen auf. Im
Prinzip handele es sich um eine neue Planung und das Gebäude steht zusätzlich
unter Denkmalschutz, sodass man hier sorgfältig vorgehen sollte.
BM Kösters meint, man sollte bei dem Beschlussvorschlag bleiben, weil es
im Kern um die identischen Bauvoranfragen gehen würde. Die Abweichungen könnten
als eher geringfügig eingestuft werden. Zudem sei es Aufgabe des Landkreises,
dies zu prüfen und zu bewerten.
Das Einvernehmen könne entsprechend nicht versagt werden.
RM Klasing meint, dass es Aufgabe des Bauausschusses sei, den Landkreis
auf Abweichungen hinzuweisen, wenn diese festgestellt würden. Entsprechend
könne in dieser Situation kein Einvernehmen erteilt werden.
BM Kösters weist darauf hin, dass es Aufgabe des Landkreises sei, im
Laufe des Prüfungsprozesses die Rückmeldungen des Bauausschusses einzubeziehen
und Abweichungen einzuschätzen. Es sei nicht Aufgabe des Ausschusses, das
Einvernehmen eines bereits genehmigten Prozesses zu versagen.
Im BA wird ein neuer Beschlussvorschlag formuliert, in dem das Einvernehmen nicht erteilt wird. Dieser Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.